Steuererklärung 2020: was ändert sich in Niedersachsen
In jedem Jahr kommt es zu einigen inhaltlichen Veränderungen in Bezug auf die Steuererklärung für das vorangegangene Jahr. Durch die Corona-Krise sowie den wirtschaftlichen Änderungen gibt es für das Steuererklärungsjahr 2020 inhaltliche und formelle Veränderungen, welche auch die Fristen zu Abgabe betreffen. Der folgende Artikel liefert Aufschluss über die wichtigsten Anpassungen bzgl. der Steuererklärung 2020 für Niedersachsen.
Wann muss die Steuererklärung 2020 für Niedersachsen termintreu eingereicht sein?
Die reguläre Friste für die Einreichung der Steuererklärung ist der 31. Juli des folgenden Jahres. In Verbindung mit den unerwarteten Veränderungen durch die Corona-Entwicklung wurde eine Verlängerung der Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 auf den 31. Oktober 2021 fixiert. Wird die Erstellung durch einen professionellen Dienstleister vollzogen (bspw. durch ein Steuerbüro), wurde die Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31.05.2022 verlängert.
Welchen weiteren Anpassungen gibt es im Rahmen der Steuererklärung 2020 in Niedersachsen?
Eine wichtige Änderung betrifft die Höhe des Grundfreibetrages, welcher nicht versteuert wird. Mit dem Steuerjahr 2020 wurde der jährliche, steuerfreie Bruttoeinkommensbetrag von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht.
Zudem wurde der Kinderfreibetrag pro Kind um 192 Euro erhöht. Somit ist ein Freibetrag pro Kind und Jahr von 7.812 Euro maßgeblich.
Aufgrund der Veränderungen im Arbeitsalltag wurde die Homeofficepauschale eingeführt. Da viele Arbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezwungen waren, aus dem Homeoffice ihre Tätigkeit zu verrichten, wurde eine Pauschale von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten eingeführt. Diese kann jeder Steuerpflichtige pro Tag, an dem er ausschließlich im Homeoffice tätig war, geltend machen und im Rahmen der Steuererklärung in Abzug bringen, um das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Der Maximalbetrag liegt bei 600 Euro für das Jahr 2020.
Ergänzend dazu haben sich Umzugskostenpauschale (Steigerung um 9 Euro auf 820 Euro per Anno) und die Pauschale für die Verpflegungskosten bei Auswärtstätigkeiten (Erhöhung auf 14 Euro pro Tag) verändert.
2020 - Niedersachsen
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