Steuererklärung 2020: was ändert sich in Nordrhein-Westfalen
Welche steuerlichen Änderungen ergeben sich für Nordrhein-Westfalen?
Verlängerte Abgabefrist
Jeder Bürger, der zu Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 gesetzlich verpflichtet ist, profitiert von einer verlängerten Abgabefrist. So erhalten die Bürger 3 Monate mehr Zeit, um ihre Steuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Damit endet die Abgabefrist offiziell am 02.11 2021.
Wird die Steuererklärung über den eigenen Steuerberater abgegeben, so wird die Frist sogar noch weiter verlängert. Hierfür gilt als Stichtag der 31.05.2022.
Steuerliche Vorteile für Ehrenamtsträger
Besonders die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ehrenamtliche Tätigkeiten sind. Aufgrund der schweren Lage gelten seit Anfang 2021 dementsprechend neue Regelungen bezüglich Ehrenämtern.
So wurde beispielsweise der Freibetrag für eine Ehrenamtspauschale von 720 EUR auf 840 EUR angehoben.
Des Weiteren wurde der Betrag für für den vereinfachten Zuwendungsnachweis bezüglich Spenden von 200 EUR auf 300 EUR erhöht.
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
Die Pandemie hat nicht nur Arbeitnehmer durch die Kurzarbeit hart getroffen, auch die Unternehmen haben enorm gelitten.
Aufgrund dessen wurde der steuerliche Verlustrücktrag erweitert. So wurde die Grenze für Einzelveranlagungen von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro hochgesetzt.
Im Falle einer Zusammenveranlagung gilt nun die erhöhte Grenze von 10 Millionen Euro.
Vorteile für Kurzarbeiter und gastronomische Betriebe
Durch die extremen Auswirkungen der Pandemie mussten viele Bürger und Bürgerinnen in die Kurzarbeit übergehen. Auch Gastronomien wurden schwer durch die Pandemie getroffen. Dementsprechend wurde die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen angepasst und herabgesetzt. Anstatt 19 % werden bis zum 30. Juni 2021 nur 7 % an Umsatzsteuer fällig.
Zudem erhalten die Arbeitgeber zuzügliche Anteile zum Kurzarbeitergeld. Bis zu 80 % vom Unterschiedsbetrag werden bis Ende 2021 von der Steuer befreit.
Wurden durch die Unternehmen an die Arbeitgeber geldliche Sonderleistungen im Rahmen der Pandemie getätigt, so bleiben auch diese bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei.
Hilfen für Alleinerziehende
Bereits im Jahressteuergesetz 2020 wurden neue Werte für den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende gesetzt. Der vor der Änderung festgeschriebene Betrag lag bei 1.908 Euro. Um die Entlastung für Alleinerziehende, die durch Corona sowie Kurzarbeit entstanden ist, zu senken, liegt der neue Steuerfreibetrag nunmehr bei 4.008 Euro.
2020 - Nordrhein-Westfalen
Einkommenssteuer
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