Steuererklärung 2020: was ändert sich in Rheinland-Pfalz
Welche steuerlichen Änderungen treten in Rheinland-Pfalz in Kraft?
Wegfall des Solidaritätszuschlages
Der Solidaritätszuschlag fällt sowohl für alleinstehende Personen, die ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 EUR Brutto erhalten, weg, aber auch für Ehepaare, wenn das gemeinschaftliche Einkommen 151.000 EUR Brutto nicht übersteigt.
Somit bleibt der Solidaritätszuschlag nur weiter für Personen fällig, die über Einkommen verfügen, die über dem Durchschnitt liegen. Der Wegfall soll dabei die Bürger entlasten.
Erhöhte Mehrwertsteuer gilt wieder
Da die Pandemie die Bürger stark getroffen hat, wurde die Mehrwertsteuer auf 16% abgesenkt, um die Bürger und Bürgerinnen zu entlasten und ihnen entgegenzukommen. Allerdings gilt nun wieder die erhöhte Mehrwertsteuer von 19%.
Erhöhtes Kindergeld und mehr Mindestlohn
Besonders Elternteile können sich freuen, denn das Kindergeld steigt monatlich um 15 EUR an, was zu einem zusätzlichen Betrag von 180 EUR pro Jahr führt.
Auch der Mindestlohn wird angehoben. Er steigt von den bisherigen 9.35 EUR auf 9.50 EUR.
Erhöhte Krankenversicherungsbeiträge
Nicht nur die Bürger wurden die Corona Pandemie hart getroffen, sondern auch die jeweiligen Versicherungen, die für die Gesundheitsleistungen aufkommen mussten. Dementsprechend steigt nun der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen um 0,2 Prozentpunkte an. Somit liegt der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenkassen dann im Durchschnitt bei 15,9 Prozent.
Homeoffice wird unterstützt
Durch die Auswirkungen von Corona auf den Berufsalltag, mussten viele Bürgerinnen und Bürger ihren Arbeitsplatz in das Homeoffice verlegen. Pro Arbeitstag, der im Homeoffice ausgeführt wird, kann nun eine zusätzliche Pauschale von 5 EUR beantragt werden. Der Höchstbetrag liegt dabei jährlich bei 600 EUR. Durch die Pauschale soll den Bürgern entgegengekommen werden, die Pandemie bedingt ihre Arbeit von zuhause aus vornehmen müssen.
Steuerliche Entlastungen für Pendler
Die aktuellen Spritpreise sind vor allem für Pendler der absolute Horror. Doch diese können sich freuen, dass die Pendlerpauschale angehoben wird. Wer täglich einen Arbeitsweg von über 21 Kilometern auf sich nimmt, kann diese Wegstrecken zukünftig höher abgesetzt bekommen. Anstatt einem Betrag von 0,30 EUR werden ab sofort 0,35 EUR berechnet.
2020 - Rheinland-Pfalz
Einkommenssteuer
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