Steuerformulare Saarland (SL) 2020

Steuererklärung 2020: was ändert sich im Saarland

Jährlich gibt es Veränderungen zu inhaltlichen Aspekten der Steuererklärung für das vergangene Jahr. Eine besondere Anpassungserfordernis gab aufgrund der Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie. So wurde bspw. die Frist zu Abgabe angepasst und kam zu inhaltlichen Neuentwicklungen, welche beachtet werden müssen. In der folgenden Übersicht erfahren Sie die wesentlichen Anpassungen für alle Steuerpflichtigen im Saarland.

Bis zu welchem Stichtag kann eine Steuererklärung im Saarland für das Jahr 2020 fristgerecht abgegeben werden?

Die übliche Steuerabgabefrist zum 31. Juli des Folgejahres bei dem zuständigen Finanzamt im Saarland wurde um drei Monate verlängert. Mit dieser Anpassung sollte den Herausforderungen im Rahmen der pandemischen Lage Rechnung getragen werden, sodass bis zu dem 31. Oktober 2021 eine termintreue Einreichung gegeben ist. Handelt es sich um eine professionelle Erstellung durch einen Steuerberater bzw. ein Steuerbüro wurde die Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31. Mai 2022 verlängert.

Welche Anpassungen in Bezug auf die Abgabe der Steuererklärung 2020 sind weiterhin relevant?

Mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie erhöhte sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung erhalten haben. Jede Person mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld über eine Höhe von 410 Euro im Jahr ist verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und bei dem zuständigen Finanzamt im Saarland einzureichen. Aufgrund dieser Entwicklungen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten, welche verpflichtet waren eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben, deutlich.

Die folgenden weiteren Anpassungen gilt es zu beachten:

  • die Steigerung des Grundfreibetrages pro Jahr in Bezug auf das Bruttoeinkommen in Höhe von 9.408 Euro,
  • die Steigerung des Kinderfreibetrages um 192 Euro,
  • die Möglichkeit der Nutzung einer pauschalen Werbekostenangabe in Form einer Pauschale für die Tätigkeit im Homeoffice. In dieser Konstellation konnten täglich fünf Euro angesetzt werden bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro pro Jahr,
  • die Erhöhung der Umzugskostenpauschale um 9 Euro,
  • die Steigerung der dienstlichen Pauschale für die externe Verpflegung bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden auf 14 Euro.

2020 - Saarland

Einkommenssteuer

ESt 1 AEinkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige
ESt 1 CEinkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlagen

Anlage außergewöhnliche Belastungen 2020Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
Anlage AUSAusländische Einkünfte und Steuern
Anlage AVAltersvorsorgebeiträge als Sonderausgabe nach § 10 a EStG
Anlage FWFörderung des Wohneigentums
Anlage KapEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KAP BET 2020Einkünfte aus Kapitalvermögen-Anrechnung von Steuern lt. gesonderter und einheitlicher Feststellung (Beteiligungen)
Anlage KAP INV 2020Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
AnlKindAnlage Kind
Anlage N-AUS 2020Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage RRenten und andere Leistungen
Anlage Sonderausgaben 2020Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen
Anlage SOSonstige Einkünfte
Anlage Unterhaltfür Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Anlage U 2020für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten-Lebenspartner
Anlage VorsorgeaufwandAngaben zu Vorsorgeaufwendungen
Anlage VEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage WA-ESt 2020Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2020Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Lohnsteuer

034115Erklärung des Arbeitnehmers zur Anwendung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs nach § 39b Absatz 2 Satz 13 bis 16 EStG(nur in den Fällen der Steuerklasse VI)
ELStAM KorrekturAntrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
LSt-AbzugAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige ArbeitnehmerAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem AuslandstätigkeitserlassAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
LStErm 2020Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
LStErm 2022Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
StKlWeAntrag auf Steuerklassenwechsel
AntragAntrag bei erweiterter unbeschraenkter Einkommensteuerpflicht
ELStAMAnträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen
EDGLErklärung zum dauernden Getrenntleben
WEGErklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

Anlagen

Anlage KZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage U 2013 -2015für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten