Steuererklärung 2020: was ändert sich im Saarland
Jährlich gibt es Veränderungen zu inhaltlichen Aspekten der Steuererklärung für das vergangene Jahr. Eine besondere Anpassungserfordernis gab aufgrund der Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie. So wurde bspw. die Frist zu Abgabe angepasst und kam zu inhaltlichen Neuentwicklungen, welche beachtet werden müssen. In der folgenden Übersicht erfahren Sie die wesentlichen Anpassungen für alle Steuerpflichtigen im Saarland.
Bis zu welchem Stichtag kann eine Steuererklärung im Saarland für das Jahr 2020 fristgerecht abgegeben werden?
Die übliche Steuerabgabefrist zum 31. Juli des Folgejahres bei dem zuständigen Finanzamt im Saarland wurde um drei Monate verlängert. Mit dieser Anpassung sollte den Herausforderungen im Rahmen der pandemischen Lage Rechnung getragen werden, sodass bis zu dem 31. Oktober 2021 eine termintreue Einreichung gegeben ist. Handelt es sich um eine professionelle Erstellung durch einen Steuerberater bzw. ein Steuerbüro wurde die Frist ebenfalls um drei Monate auf den 31. Mai 2022 verlängert.
Welche Anpassungen in Bezug auf die Abgabe der Steuererklärung 2020 sind weiterhin relevant?
Mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie erhöhte sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung erhalten haben. Jede Person mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld über eine Höhe von 410 Euro im Jahr ist verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und bei dem zuständigen Finanzamt im Saarland einzureichen. Aufgrund dieser Entwicklungen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten, welche verpflichtet waren eine Steuererklärung für das Jahr 2020 abzugeben, deutlich.
Die folgenden weiteren Anpassungen gilt es zu beachten:
- die Steigerung des Grundfreibetrages pro Jahr in Bezug auf das Bruttoeinkommen in Höhe von 9.408 Euro,
- die Steigerung des Kinderfreibetrages um 192 Euro,
- die Möglichkeit der Nutzung einer pauschalen Werbekostenangabe in Form einer Pauschale für die Tätigkeit im Homeoffice. In dieser Konstellation konnten täglich fünf Euro angesetzt werden bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro pro Jahr,
- die Erhöhung der Umzugskostenpauschale um 9 Euro,
- die Steigerung der dienstlichen Pauschale für die externe Verpflegung bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden auf 14 Euro.
2020 - Saarland
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