Steuererklärung 2020: was ändert sich in Sachsen
Unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu einigen Anpassungen in Bezug auf die Steuererklärung 2020 in Sachsen. Die wichtigsten Anpassungen erfahren Sie im folgenden Artikel.
Wann muss die Steuererklärung 2020 in Sachsen fristgerecht abgegeben werden?
Üblicherweise muss jede Steuererklärung bis zu dem 31.07. des Folgejahres bei den zuständigen Finanzamt in Sachsen eingegangen sein. Durch die Herausforderungen mit dem Corona-Virus haben sich die Finanzämter auf eine Fristanpassung geeinigt, sodass die Steuererklärung bis zu dem 31. Oktober 2021 abgegeben werden kann. Erfolgt die Erstellung durch ein Steuerbüro, kam es auch in dieser Konstellation zu einer Fristanpassung, sodass die rechtzeitige Abgabe bis zu dem 31. Mai 2022 regulär möglich ist.
Welche weiteren Anpassungen sind für die Steuererklärung 2020 in Sachsen zu berücksichtigen?
Durch den Lockdown und die wirtschaftlichen Einschränkungen in allen Bereichen kam es zu einer vermehrten Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 erhalten haben. Insofern diese Lohnersatzleistung einen höheren Betrag als 410 Euro im Jahr einnimmt, ist die Abgabe einer Steuererklärung zwingend erforderlich. Aufgrund dieser Entwicklung sind für das Steuerjahr 2020 mehr Personen in Sachsen verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Zusätzlich zu den formellen Aspekten, gab es auch inhaltliche Anpassungen.
Der Grundfreibetrag in Bezug auf das Jahresbruttoeinkommen hat sich von 9.168 Euro auf 9.408 Euro gesteigert. Weiterhin hat sich der Freibetrag pro Kinder um 192 Euro erhöht.
Die Tätigkeit von zu Hause aus, hat im Jahr 2020 zu der Einführung de Homeoffice-Pauschale geführt. Durch diese Veränderung des Arbeitslebens in vielen Segmenten kann für das Jahr 2020 pro Tag ein fixer Betrag von fünf Euro als Werbekosten in Abzug gebracht werden. Hierfür sind keine weiteren Nachweise erforderlich, die Obergrenze beträgt 600 Euro im Jahr.
Ergänzende Anpassungen sind bspw. die Erhöhung der Umzugskostenpauschale um 9 Euro auf einen Gesamtbetrag von 820 Euro. Weiterhin hat sich die Verpflegungskostenpauschale pro Tag von 12 auf 14 Euro erhöht.
2020 - Sachsen
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