Steuererklärung 2020: was ändert sich in Schleswig-Holstein
Analog zu den vorangegangenen Steuerjahren wurden von den Entscheidungsträger einige Änderungen in Bezug auf die Steuererklärung 2020 Schleswig-Holstein fixiert. Insbesondere durch die Corona-Krise kam es neben inhaltlichen Änderungen zu Anpassungen der Abgabefristen, welche mit den vorangegangenen Jahren nicht zu vergleichen sind. In der Folge erfahren Sie die relevanten Änderungen für das Steuerjahr 2020 in Schleswig-Holstein.
Welche Fristen sind für die Abgabe der Steuererklärung 2020 relevant?
Regulär ist das maßgebliche Datum zur Abgabe der Steuererklärung des 31.07. des folgenden Jahres. Durch die unvorhersehbaren Entwicklungen und Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen in Verbindung mit der Corona-Pandemie haben sich die Entscheidungsträger darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe um drei Monate zu verlängern. Damit einhergehend kann eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung 2020 bis zu dem 31.10.2021 vollzogen werden. Insofern die Steuererklärung professionell durch eine Steuerkanzlei oder einen Steuerberater erstellt wird, wurde ebenfalls eine Fristverlängerung um drei Monate gewährt. Demnach ist eine termintreue Abgabe bis zu dem 31.05.2022 möglich.
Welche Änderungen sind in Verbindung mit der Steuererklärung 2020 weiterhin zu beachten?
Aufgrund des Lockdowns steigerte sich die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 deutlich. Aufgrund dieser Gegebenheit sind deutlich mehr Personen verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Hintergrund ist die Verpflichtung zur Abgabe bei dem Erhalt von Lohnersatzleistungen über einen Betrag von mehr als 410 Euro per Anno. Durch das geleistete Kurzarbeitergeld wurde dieser Betrag in Mecklenburg-Vorpommern häufiger überschritten.
Weitere Anpassungen in der Schnellübersicht:
- Der Grundfreibetrag des Jahresbruttoeinkommens wurde auf 9.408 Euro erhöht.
- Die Kinderfreibeträge pro Kind und Jahr haben sich um 192 Euro erhöht.
- Die Homeofficepauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag wurde eingeführt. Damit können bis zu 600 Euro im Jahr als Werbungskosten für die Tätigkeit im Homeoffice angesetzt und in Abzug gebracht werden.
- Die Pauschale für einen Umzug wurde auf 820 Euro gesteigert.
2020 - Schleswig-Holstein
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