Bescheinigung für Insolvenzgeld

Angaben zu bereits erfolgten Pfändungen und der Insolvenzmasse des jeweiligen Unternehmens müssen unaufgefordert in Schriftform eingereicht werden. Der Arbeitgeber, Treuhänder oder Insolvenzverwalter muss das Formular abschließend mit einer Unterschrift unterzeichnen. Erst dann kann über finanzielle Hilfe entschieden werden. Die ausgestellte Bescheinigung muss in jedem Fall aufbewahrt werden.

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Beschreibung

Finanzielle Hilfe in Form von Insolvenzgeld kann nach § 314 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt werden, wenn entweder der Arbeitgeber selbst oder ein beauftragter Insolvenzverwalter mit entspechender Vollmacht ein allgemein gültiges Formular ausgefüllt hat. Der Antrag kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden, die sich um das weitere Vorgehen kümmert. Wird Insolvenzgeld gewährt, so wird dies durch die Agentur für Arbeit mit einer Bescheinigung bekanntgegeben.

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