Description
Den Antrag auf Insolvenzgeld können somit auch Empfänger von Unterhalt sowie juristische Personen (wie zum Beispiel Vereine oder eine GmbH) geltend machen. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten muss das Formular “Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte” ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Das Insolvenzgeld wird zeitnah ausgezahlt.