Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte

Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Arbeitnehmern, die durch die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens Anspruch auf finanzielle Hilfe haben, ein sogenanntes Insolvenzgeld. Mit Eintritt des Insolvenzereignisses können nicht nur Arbeitnehmer finanzielle Hilfe per Formular beantragen, sondern auch Dritte. Unter Dritten versteht man Personen, die selbst nicht bei dem insolventen Unternehmen angestellt sind, die aber einen Anspruch auf Zahlungen eines Arbeitnehmers des Unternehmens aufweisen.

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Den Antrag auf Insolvenzgeld können somit auch Empfänger von Unterhalt sowie juristische Personen (wie zum Beispiel Vereine oder eine GmbH) geltend machen. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten muss das Formular “Antrag auf Insolvenzgeld für Dritte” ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Das Insolvenzgeld wird zeitnah ausgezahlt.

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