Merkblatt 8c – Transferleistungen

Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat die Transfergesellschaft den Arbeitnehmern/innen Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten anzubieten. Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat. Der erhöhte Leistungssatz von 67 Prozent für das Transferkurzarbeitergeld gilt für Arbeitnehmer/-innen mit mindestens einem Kind. Für alle übrigen Arbeitnehmer/innen beträgt der allgemeine Leistungssatz 60 Prozent.

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Beschreibung

Das Merkblatt Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit enthält Informationen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Außerdem befasst sich das Merkblatt mit den Informationen zur Förderung durch Transferleistungen.
Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung der Arbeitnehmer/innen in den Arbeitsmarkt. Die als Zuschuss gewährte finanzielle Hilfe beträgt 50 Prozent der erforderlichen Maßnahmekosten und ist auf 2.500 EUR je Arbeitnehmer/in begrenzt.
Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten wird Transferkurzarbeitergeld für maximal 12 Monate als finanzielle Hilfe zur Förderung bei betrieblichen Restrukturierungen an Arbeitnehmer/innen gezahlt.

 

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