Description
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten beim Saison-Kurzarbeitergeld entsprechend. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Neben dem Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen muss als Anlage zum Leistungsantrag auch die Abrechnungsliste ausgefüllt werden, um die finanzielle Hilfe zu erhalten. Die Unterlagen sollen bis zum 15. des jeweiligen Folgemonat bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle ist, eingereicht werden.
Die Abrechnungsliste als Anlage zum Leistungsantrag finden Sie unter dem aufgeführten Link.