Description
Ergänzende Leistungen wie z. B. Wintergeld können auch beantragt werden. Diese werden über die Winterbeschäftigungsumlage finanziert.
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Grundsätzlich wird 60 % des pauschalierten Nettoentgelts ausgezahlt. Diese finanzielle Hilfe steigt auf 67 %, wenn der Kurzarbeitende mit mindestens einem Kind lebt.
Den Antrag für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen kann man über ein Formular auf der Internetseite der Arbeitsagentur stellen. Das Formular steht in einer PDF-Datei zur Verfügung und kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.