Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen

Das Saison-Kurzarbeitergeld steht für Arbeitnehmer der Betriebe der Gerüstbaugewerbe in der Schlechtwetterzeit zur Verfügung. Die Schlechtwetterzeit fängt im November an und endet im März. Damit Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht entlassen werden und damit Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben der Bauwirtschaft stabilisiert werden, kann ein Antrag für diese finanzielle Hilfe gestellt werden.

Vorlage anfordern

Beschreibung

Ergänzende Leistungen wie z. B. Wintergeld können auch beantragt werden. Diese werden über die Winterbeschäftigungsumlage finanziert.
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Grundsätzlich wird 60 % des pauschalierten Nettoentgelts ausgezahlt. Diese finanzielle Hilfe steigt auf 67 %, wenn der Kurzarbeitende mit mindestens einem Kind lebt.

Den Antrag für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen kann man über ein Formular auf der Internetseite der Arbeitsagentur stellen. Das Formular steht in einer PDF-Datei zur Verfügung und kann heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Vorlage "Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen" anfordern

Download