Arbeitshilfe zur Prüfung der Baubetriebe-Eigenschaft

Finanzielle Hilfe in Form des Saison-Kurzarbeitergeldes können nur Betriebe beantragen, die konjunkturell bedingte Arbeitsausfälle während der Schlechtwetterzeit zu verkraften haben. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine vorrangige Leistung gegenüber dem normalen Kurzarbeitergeld, das saisonale Arbeitsausfälle zwischen Dezember und März kompensieren und so Kündigungen verhindern soll.

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Beschreibung

Zwingende Voraussetzung zur Beantragung ist, dass es sich bei dem Arbeitgeber um einen Baubetrieb handelt. Ob die Baubetriebe-Eigenschaft erfüllt ist, kann mit Hilfe einer Arbeitshilfe geprüft werden. Darin sind ausführliche Informationen zu finden, wann es sich bei einem Betrieb um einen Baubetrieb handelt.
Die Arbeitshilfe mit Informationen zur Prüfung der Baubetriebe-Eigenschaft finden Sie unter dem folgenden Link.

Vorlage "Arbeitshilfe zur Prüfung der Baubetriebe-Eigenschaft" anfordern

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