Broschüre zu Qualitätskriterien für erfolgreiche Transfermaßnahmen

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Einrichtung einer Transfergesellschaft und leistet finanzielle Hilfe in Transfermaßnahmen und durch Gewährung von Transferkurzarbeitergeld.
Zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung gehört die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld, um das ausgefallene Entgelt während der Beschäftigung in der Transfergesellschaft zu ersetzen. Das Transferkurzarbeitergeld macht 60 Prozent des Nettolohnes beziehungsweise 67 Prozent bei Berücksichtigung von Kindern aus.
Transfermaßnahmen finden in der Kündigungsfrist bis zum Ausscheiden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Betrieb statt. Transfermaßnahmen enthalten sämtliche Vorkehrungen zur Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, die von den Arbeitgebern mitfinanziert werden.

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Beschreibung

Die Broschüre “Qualitätskriterien für erfolgreichen Beschäftigungstransfer” informiert umfassend über finanzielle Hilfe für häufig langjährig Beschäftigte. Diese Broschüre beschreibt Strukturen und Qualitätskriterien für eine gelungene Transfermaßnahme und bietet zugleich eine praktische Unterstützung bei der Einrichtung einer Transfergesellschaft.

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