Hinweise zum Antragsverfahren Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) und ergänzende Leistungen

Das Saison-Kurzarbeitergeld, eine Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes, ist eine Finanzielle Hilfe zur Verhinderung vom Kündigungen aufgrund saisonaler Arbeitsausfälle. Das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen müssen durch den Arbeitgeber beantragt werden. Der Antrag ist ausgefüllt bis zum 15. des Folgemonats in einfacher Ausfertigung bei der Agentur für Arbeit einzureichen.

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Beschreibung

Wichtig ist, dass eine detaillierte Aufzeichnung über die Arbeits- und Ausfallstunden der Mitarbeiter erfolgt, damit der Anspruch auf Finanzielle Hilfe genau geprüft und berechnet werden kann. Tarifliche Regelungen müssen unbedingt beachtet werden.
Hinweise zum Antragsverfahren sind in dem verlinkten Merkblatt hinterlegt. Dort finden Sie Informationen zur Beantragung des Saison-Kurzarbeitergeldes und der ergänzenden Leistungen.

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