Merkblatt 8d – Saison-Kurzarbeitergeld

Wird die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum aus wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Grün­den vorübergehend verkürzt, kann Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden. Der Arbeitsausfall muss erheblich sein. Ein Arbeitsausfall kann auch durch behördliche oder behördlich anerkannte Maß­nahmen verursacht worden sein. Alle Informationen zu den persönlichen Voraussetzungen und zur Höhe des Kurzarbeitergeldes enthält das Merkblatt.

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Beschreibung

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes. Es soll die Arbeitsplätze erhalten und einen Teil des Lohnausfalls der Arbeitnehmer ersetzen. Anspruch auf die finanzielle Hilfe haben Arbeitnehmer, die in einem Baubetrieb beschäftigt sind. Informationen, welche Betriebe unter Baubetriebe fallen, enthält das Merkblatt. Die finanzielle Hilfe wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit gewährt. Als Schlechtwetterzeit zählt Dezember bis März. Während der Schlechtwetterzeit kann in Baubetrieben ausschließlich Saison-Kurzarbeitergeld bezogen werden.

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