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Vorteile einheitlicher Regelungen durch SEPA
In der Praxis hat SEPA eine Reihe von Vorteilen. Denn durch den einheitlichen Europäischen Zahlungsraum macht es für Banken keinen Unterschied mehr, ob Zahlungen innerhalb des jeweiligen Landes oder grenzüberschreitend getätigt werden.
Es werden gemeinsame Standards und Softwarelösungen entwickelt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird erleichtert. Bei Lastschriften kommt es zu keinen Zeitverzögerungen mehr. Bei Überweisungen ist die Verzögerung seit 2012 auf maximal einen Tag begrenzt.
Zahlungsverkehr mit SEPA
Bankkunden steht der SEPA-Zahlungsverkehr bereits seit November 2009 zur Verfügung. Seitdem sind SEPA-Überweisungen, SEPA-Kartenzahlungen sowie SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften möglich. Firmenlastschriften werden nur zwischen Unternehmen genutzt, während Basislastschriften Firmen zum Einzug von Zahlungen bei Privatkunden dienen.
Alle Zahlungsmöglichkeiten im Rahmen von SEPA können komplett automatisch abgewickelt werden. Bei innerdeutschen Zahlungen reicht es mittlerweile aus, die IBAN des Zahlungsempfängers anzugeben. Die zusätzliche Angabe von Bankname und BIC ist nicht mehr notwendig.
Das SEPA-Mandat
Ein SEPA-Mandat gibt der Bank des Schuldners die Weisung, die Zahlung an den Zahlungsempfänger zu leisten. Dieser benötigt das Mandat, um vom Konto des Zahlungspflichtigen Geld einzuziehen. Das SEPA-Mandat kann sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form erteilt werden und entweder für einmalige oder für wiederkehrende Zahlungen ausgestellt sein.
Folgende Eigenschaften muss ein SEPA-Lastschriftmandat erfüllen:
- Das Mandat muss eine eindeutige Weisung an die Bank des Schuldners beinhalten, die Zahlung zu leisten.
- Bei Basislastschriften muss ein Hinweis auf die achtwöchige Frist zu Lastschriftrückgabe enthalten sein.
- Wird das Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, erlischt seine Gültigkeit.
- Änderungen eines SEPA-Mandats sind möglich.
- Ficht der Schuldner das SEPA-Mandat an, muss der Gläubiger ihm dieses über die Bank zukommen lassen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftverfahren enthält einige Bedingungen, die beachtet werden müssen. So muss es unter anderem möglich sein, einen Konto für bestimmte Zahlungsempfänger zu sperren. Das Zusammenfassen mehrerer Zahlungen per Lastschrift ist bei SEPA nur dann möglich, wenn alle Zahlungen zum selben Mandat gehören.
Die gültigen Angaben zum SEPA-Mandat muss der Zahlungsempfänger liefern. Seit 2013 ist in Deutschland außerdem eine eintägige Vorlauffrist möglich. Das gilt sowohl bei Erstlastschriften als auch bei Folgelastschriften.
Worauf Sie als Zahlungsempfänger achten müssen
Neben dem Vorliegen eines gültigen Lastschriftmandates ist es wichtig, dass Sie Ihre Lastschriften rechtzeitig bei der Bank einreichen. Meist ist hierfür eine Frist von einem Tag vorgesehen. Um sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld rechtzeitig erhalten, sollten Sie sich jedoch vorab bei Ihrer Bank erkundigen, welche Frist Sie genau einhalten müssen.
Sofern Sie größere Geldbeträge aus dem Ausland einziehen, müssen Sie außerdem beachten, dass Sie den Zahlungseingang gegebenenfalls an die Deutsche Bundesbank melden müssen. Diese Meldepflicht greift bei Lastschriften, die eine Summe von 12.500 Euro übersteigen.
Nutzen Sie unsere Vorlage für den Lastschrifteinzug mit SEPA
Bei allen Vorteilen, die SEPA bietet, ist es natürlich wichtig, alle relevanten Vorschriften zu berücksichtigen. Wenn Sie Geld von Ihren Kunden per Lastschrift einziehen wollen, benötigen Sie zu diesem Zweck von jedem das entsprechende Mandat.
Für den Fall, dass Sie nicht wissen, wie das Formular genau aussehen muss, stellen wir Ihnen auf dieser Seite die passende Vorlage zur Verfügung. Sie können unser Muster für SEPA-Lastschriftmandate wahlweise im PDF-Format oder als Word-Dokument herunterladen und für das Einziehen Ihrer Lastschriften verwenden.