Widerruf Handy­vertrag

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann ein Handyvertrag widerrufen werden. Welche dies sind und welche Abläufe und Formalitäten zu beachten sind, wird im folgenden Text erläutert. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Vordruck, um Ihren Handyvertrag bei Ihrem Anbieter zu widerrufen.

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Widerruf bei Fernabsatzgeschäften

Im BGB § 312 Abs. 1 und 2 regelt der Gesetzgeber die Grundlagen zu Fernabsatzgeschäften. Das BGB bezieht sich auf Verträge zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher. Ein Fernabsatzvertrag wird „…unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen“. Ein Fernabsatzvertrag kann sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Als Fernkommunikationsmittel gelten zum Beispiel E-Mails, Tele- und Mediendienste, aber auch Telefonate, Kataloge, Briefe.

Einfach gesagt wird ein Fernabsatzvertrag telefonisch, per E-Mail, per Brief oder im Internet abgeschlossen. Entscheidend für die Wirksamkeit des BGB ist, dass der Vertrag von einem Privatkunden und nicht von einem Unternehmen abgeschlossen wurde.

Da Handyverträge oft über das Internet geschlossen werden, kann der Vertrag unter Berufung auf das BGB meist widerrufen werden.

Widerrufsrecht

Wer einen Handyvertrag über ein Fernabsatzgeschäft abschließt, hat nach § 312 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser 14 Tage muss der Vertrag widerrufen werden.

Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn der Anbieter über das Widerrufsrecht informiert hat. Diese Information kann als separate Mail verschickt werden oder auch im Bestellvorgang integriert sein. Sie wird dann über ein Häkchen vom Kunden bestätigt.

Geht eine Widerrufsbelehrung erst deutlich nach Vertragsschluss zu, dann beträgt das Widerrufsrecht nach BGB §355 Abs. 2 sogar einen Monat. Erhält man keine Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch um 12 Monate. In diesem Fall hat man nach der 14-tägigen Frist noch ein Jahr Zeit, um einen Handyvertrag zu widerrufen.

Einlegen der SIM-Karte

Ein Mobilfunkvertrag kann auch dann noch widerrufen werden, wenn er schon genutzt wurde. Also auch das Einlegen der SIM-Karte spricht nicht dagegen, das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Auch wer telefoniert oder im Internet gesurft hat, kann man den Vertrag auflösen, muss allerdings die Leistungen bezahlen.

Widerruf bei Vertragsabschluss im Ladengeschäft

Nach einem Urteil des AG Dortmund vom 13.10.2010 (Az. 417 C3  3787/10) können Verträge nach Abschluss wieder rückgängig machen, wenn der Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen wurde. In den Vertragsbedingungen stehen auch die Erläuterungen und Fristen zu dem jeweiligen Widerrufsrecht. Dieses Recht ist in der Regel auf einen meist sehr kurzen, Zeitraum festgelegt. Nur innerhalb dieser Frist kann widerrufen werden.

Mit einer Vorlage lässt sich ein Widerrufsschreiben sehr schnell und einfach verfassen. Die Felder müssen lediglich mit persönlichen Adressdaten und Mobilfunknummer oder Vertragsnummer ergänzt werden.

Wurde das Handy bereits geliefert, muss dieses am besten mit dem Widerrufsschreiben zurückgesandt werden.

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