Rückbuchung Lastschrift

Viele Kunden erteilen ihren Vertragspartnern eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren. Dann werden die fälligen Beträge – monatlich, vierteljährlich oder jährlich – vom Konto des Kunden abgebucht, ohne dass es einer weiteren Rücksprache bedarf. Nicht immer funktioniert dieses Verfahren reibungslos, es passieren Fehler. Deshalb können Kunden unrechtmäßig abgebuchte Beträge wieder zurückbuchen lassen.

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Beschreibung

Unrechtmäßige Abbuchungen über das Einzugsverfahren

Erfolgt von einem Konto eine Abbuchung über das Lastschriftverfahren unrechtmäßig, dann haben Kunden die Möglichkeit, auch einen bereits abgebuchten Betrag über ihre Bank zurückbuchen lassen. Eine unrechtmäßige Abbuchung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Vertrag bereits gekündigt wurde, beispielweise eine Mitgliedschaft oder ein Abonnement, auch Verträge mit Versicherungen und Energieversorgern oder Verträge mit Anbietern von Internet, Kabel, Pay TV, etc., die ja zum Teil sehr kurze Kündigungsfristen besitzen.

Als Kunde besitzt man das Recht, einen unrechtmäßig abgebuchten Geldbetrag zurückbuchen zu lassen. Dies erledigt das Geldinstitut üblicherweise kostenlos. Bis zu 13 Monate beträgt die Frist, innerhalb derer man eine unrechtmäßige Kontobelastung zurückfordern kann.

Um eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen, ist es nötig, ein kurzes Schreiben mit Begründung bei der Bank abzugeben. Hierzu können beispielsweise untenstehende Vordrucke und Formulare benutzt werden. Die betreffende Buchung muss mit Datum, Betrag und Titel eingetragen werden. Das Formular ist immer handschriftlich zu unterzeichnen.

Fristen bei der Rückbuchung einer unrechtmäßigen Lastschrift

Immer wieder tauchen beim Lastschriftverfahren Probleme auf, insbesondere dann, wenn Verträge gekündigt worden sind und dennoch weitere Abbuchungen erfolgen. Besteht also keine vertragliche Grundlage mehr für eine Abbuchung, dann kann diese zurückgebucht werden. Dann ist diese unrechtmäßig erfolgt. In diesem Fall hat der Kontoinhaber eine Frist von 13 Monaten, um eine Rückbuchung zu veranlassen.

Widerspruch einlegen bei einer rechtmäßigen Abbuchung

Auch für eine rechtmäßige Abbuchung kann eine Rückbuchung veranlasst werden. Dies ist oft nötig, wenn beispielsweise Beträge doppelt abgebucht werden. Dann besitzt der Vertragspartner die Erlaubnis, den Betrag vom Konto per Lastschriftverfahren einzuziehen, allerdings ist ein Fehler unterlaufen. Bei solchen Fehlbuchungen hat der Kontoinhaber eine Frist von sechs Wochen, um den Betrag wieder auf sein Konto zurückzuholen.

Eine Lastschrift zurückholen

Im Internet gibt es zahlreiche Vordrucke, die man zur Rückholung einer Lastschrift nutzen kann. In den entsprechenden Formularen muss die Buchung angegeben werden. Außerdem ist eine Begründung zu nennen, warum eine Rücklastschrift erfolgen soll.

Im Grunde genommen lässt sich aber Lastschrift auch durch ein persönliches Gespräch am Bankschalter zurückholen. Die Sparkassen und Banken halten entsprechende Formulare bereit. Als Kontoinhaber muss man auch eine Erklärung für die Rücklastschrift unterschreiben und diese natürlich auch begründen.

 

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