Widerruf Vertrag

Ist ein Vertrag unterschrieben, muss er auch eingehalten werden. Dies ist die Regel. Ausnahmen hiervon sind im BGB in den §§ 355 bis 359 geregelt: das Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen. Der Paragraf 355 mit dem Titel “Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen” ist dabei die wichtigste Vorschrift. Das Widerrufsrecht umfasst nicht nur den Kauf von Waren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Handwerker- und Dienstleistungen.

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Beschreibung

14 Tage Frist und Widerrufsbelehrung

In allen EU-Ländern gilt seit 2014 gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist. Das heißt, auch für Waren, die im Internet bestellt werden und aus dem Ausland kommen, steht Privatkunden eine Widerrufsfrist zu. In der Widerrufsbelehrung ist die Frist festgehalten. Sie ist bei Geschäften mit dem Ausland sogar oft auf vier Wochen erweitert. Ist gar keine Widerrufsbelehrung zu finden, dann gilt sogar ein Zeitraum von einem Jahr.

Widerrufsrecht geltend machen, Widerruf immer schriftlich erklären

Allerdings reicht es oft nicht aus, die Ware zurückzusenden. Damit ist ein Vertrag nicht wirksam widerrufen. Um einen Widerruf geltend zu machen, muss man ihn schriftlich erklären. Ein Grund für einen Widerruf muss nicht angegeben werden. Allerdings, der schriftlich erklärte Widerruf und die zurückgegebene Ware müssen rechtzeitig beim Verkäufer im Ausland ankommen.

Welche Verträge können widerrufen werden?

Das Gesetz schließt nur überraschend geschlossene Verträge mit Privatpersonen ein. Verträge zwischen zwei Unternehmen werden vom BGB nicht erfasst. Die Verträge umfassen beispielsweise Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge, Fernunterricht, Versicherungs- und Ratengeschäfte.

Schließt ein Vertreter ohne Voranmeldung, als überraschend, einen Vertrag an der Haustür ab, greift eine einwöchige Widerrufsfrist. Meldet er sich allerdings vorher telefonisch an, dann gilt das Geschäft nicht als überraschend, es gibt dann keine Widerrufsfrist. Widerrufen kann man auch Verträge, die man Freizeit-Veranstaltungen geschlossen hat. Wird man auf der Straße, im Bus oder vor Ladengeschäften angesprochen und zum Kauf veranlasst, besteht auch hier das Recht auf Widerruf.

Werden Waren per Brief, Telefon, im Internet oder per Mail bestellt, spricht man von Fernabsatzverträgen. Hier gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen.

Widerruf und die Folgen

Die Folgen eines Widerrufs regelt Paragraf §357 BGB. Dem zufolge ist der Verbraucher nicht von allen Pflichten befreit. Unter Umständen muss er Wertersatz leisten oder es kommen weitere Zahlungen auf ihn zu. In jedem Fall muss die erhaltene Leistung an den Vertragspartner zurückgehen.

Seit Juni 2014 kann der Unternehmer die Rücksendung in Rechnung stellen. Die Zahlung wird rückabgewickelt und der Vertrag aufgehoben. Weitere Kosten entstehen in der Regel nicht.

Für die schriftliche Erklärung des Widerrufs steht ein Muster-Widerrufsschreiben zur Verfügung.

 

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