Kündigung durch die Versicherung – Schadenfall anfordern

Wenn die Versicherung den Vertrag kündigt

Versicherungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, die mit den Beiträgen, die sie von ihren Kunden einnehmen, Gewinne erzielen wollen. Damit dies der Fall ist, müssen die Einnahmen, also die Beiträge höher ausfallen als die Leistungen, die eine Versicherung erbringt.

Kündigungsmöglichkeiten für den Versicherer

Natürlich müssen sich Kunde und Versicherungsgesellschaft an die Vertragsvereinbarungen und Kündigungsfristen halten. Das Recht zu kündigen besteht für beide Parteien immer dann, wenn der Vertrag abläuft, wenn eine Entschädigungszahlung erfolgt ist und darüber abschließend verhandelt ist und wenn der Beitrag erhöht wird.

Die Versicherer sprechen die meisten Kündigungen eines Vertrages aus, wenn sie einen Schaden für den Kunden reguliert haben. Für die Kunden gibt es nach dieser Kündigung oft keine Möglichkeit, zum Vertrag zurückzukehren. Und es ergeben sich Nachteile für eine neue Versicherung.

Nicht nur Kunden, sondern auch Versicherungen können also bestehende Verträge kündigen. Und diese machen immer häufiger von ihrem Recht Gebrauch. Vor allem im Bereich der Sachversicherungen, also Hausrat, Haftpflicht, Gebäude oder Rechtsschutz, werden immer mehr Kündigungen von Seiten der Versicherungsgeber ausgesprochen.

Die Versicherung hat gekündigt, was nun?

Wurde man einmal von einer Versicherung gekündigt, ist dies eher ein Alarmsignal für jeden neuen Versicherer. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst mit dem ehemaligen Anbieter bzw. Berater das Gespräch zu suchen. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn sie bei dem selben Anbieter mehrere Versicherungen unter Vertrag haben, in denen womöglich keine Schadenfälle aufgetreten sind. Damit erhöht sich der Wert als Kunde für die Versicherung, insgesamt bietet sich vielleicht ein doch vorteilhaftes Bild.

Kann ein Vertrag nach erfolgter Kündigung fortgeführt werden?

Oft kann ein Vertrag wieder fortgeführt werden, indem eine höhere Prämie vereinbart oder Selbstbeteiligung eingeschlossen werden. Als Kunde kann man natürlich anführen, auch die anderen Verträge zu kündigen und zu einem neuen Anbieter zu wechseln, sollte die erfolgte Kündigung nicht zurückgenommen werden. Ein Wechsel aller Versicherungen kann vor allem dann in Betracht gezogen werden, wenn man mit den Leistungen grundsätzlich unzufrieden ist. Hat der neue Anbieter mehrere Verträge in Aussicht, wird er womöglich auch das Risiko der Schadenfälle leichter akzeptieren.

Der neue Versicherer muss über die Kündigung informiert werden

Hat eine Versicherungsgesellschaft einen Vertrag gekündigt, so muss der neue Anbieter darüber informiert werden. Unterbleibt dies, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Da in jedem neuen Vertrag dieser Sachverhalt abgefragt wird, ist eine ehrlich Antwort unbedingt erforderlich. Für einen neuen Versicherer wird eine schriftliche Schadenauskunft benötigt. Sie beinhaltet Auskünfte über die Anzahl, die Höhe und die Art der Schäden.