Für große Kündigungsaufträge, also mehrere Domains oder WebHosting-Verträge gibt es spezielle Vordrucke und Formulare. Diese Vorlagen sollten ausschließlich für Massenkündigungen verwendet werden. Das Formular kann kostenlos heruntergeladen und gespeichert werden.
Angaben und Daten für eine Kündigung
Um mehrere Verträge gleichzeitig zu kündigen, müssen die Vertrags- und Kundennummer und die Domain angegeben werden. In einem Kündigungsschreiben sollten als erstes die allgemeinen Angaben zu den Kundendaten erfolgen und die Kundennummer(n) eingetragen werden, die von der Kündigung betroffen sind.
Sollen nicht alle Verträge gekündigt werden oder nicht alle zum selben Zeitpunkt, dann ist für jeden Vertrag gesondert eine Kündigungsfrist anzugeben. Viele Provider bieten bereits Vordrucke in tabellarischer Form an, die den Kunden eine vergleichsweise einfache und übersichtliche Kündigung ihrer Verträge mit unterschiedlichen Optionen ermöglichen. Das Kündigungsschreiben sollte in jedem Fall auf dem eigenen Computer gespeichert, besser ausgedruckt und zusammen mit der Kündigungsbestätigung des Providers abgeheftet werden.
Rechtssicherheit beim Versand essentiell
Im Prinzip ist auch die Kündigung mehrerer Domains relativ einfach. Sie bedarf einer schriftlichen Form und sie muss nachweisbar bei dem Webhostanbieter eingetroffen sein. Gerichtlich als Beweismittel zugelassen sind etwa der Versandbericht beim Faxen oder der Rückschein, wenn das Schreiben per Post verschickt worden ist. Es zählt der Ausgangsstempel des Tages, an dem die Kündigung zugestellt worden ist.
Die Kündigungsfristen liegen üblicherweise bei drei Monaten. Das heißt, dass Verträge, die sich über einen längeren Leistungszeitraum erstrecken bis drei Monate vor dem Ablaufdatum des Vertrages gekündigt werden können. Wurde beispielsweise am 1.05.2017 ein Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen, so wäre der nächstmögliche Kündigungstermin am 30.04.2018. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Drei Monate vor Ablauf des Vertrages, also am 31.01.2018 ist also der letzte Termin, an dem eine ordentliche Kündigung beim Webhoster eingegangen sein muss.
Außerordentlich und fristlos kündigen
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu den möglichen Kündigungsgründen zählt etwa, wenn der Webhoster die im Vertrag vereinbarten Leistungen nicht erfüllt. Dies ist der Fall, wenn der Anbieter beispielsweise nicht den entsprechend großen Webspace oder die Zugriffs- oder Downloadrate über einen längeren Zeitraum (mindestens eine Woche) zur Verfügung stellen kann. Mit der Kündigung müssen gleichzeitig die noch auf den Servern befindlichen Daten gelöscht werden. Diese dürfen nicht von Dritten eingesehen oder weiterverwendet werden.
Wechsel zu einem anderen Anbieter kann sich lohnen
Wer aufgrund günstigerer Angebote oder mehr Leistung zu einem anderen Webhoster wechseln will, muss auch auf die Kündigungsfristen des alten Anbieters achten.