Internet­anbieter kündigen

Um den Internetanbieter zu kündigen, ist die Schriftform einzuhalten und die Kündigungsfrist bzw. die Vertragslaufzeit zu beachten. Bei einem Anbieterwechsel braucht man in der Regel nicht selbst zu kündigen, die neuen Anbieter klären die Modalitäten, insbesondere den Zeitpunkt, zu dem der neue Vertrag gelten kann.

Vorlage anfordern

Beschreibung

Mindestlaufzeit beachten

Ein Vertrag bei einem Internetanbieter kann in der Regel nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Diese liegt je nach Vertrag und Tarif bei 12 oder 24 Monaten. Kein Vertrag darf länger laufen als zwei Jahre.

Schriftlich kündigen

Zu empfehlen ist, das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder das Online-Formular des Anbieters zu nutzen. Wer ganz sichergehen will, wählt den Postweg, denn mit dem Rückschein ist zugleich das Datum dokumentiert, an dem die Kündigung beim Vertragspartner eingegangen ist. Dieses Datum, und nicht der Poststempel, ist für die Einhaltung der Frist entscheidend.

Möglich, aber nicht zu empfehlen, ist eine Kündigung per Email. Eine Empfangsbestätigung gilt nicht als Nachweis für den fristgerechten Eingang des Schreibens.

Für ein Kündigungsschreiben gibt es keine festgelegte Form, allerdings müssen natürlich ein paar Daten enthalten sein. Dazu gehören Name und Adresse, Vertrags- und Kundennummer sowie Unterschrift mit Datum.

Vertrag widerrufen

Das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht erlaubt es, einen Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. Bei einem Widerruf müssen zugsandte Waren, wie Router oder Modems, zurückgeschickt werden.

Sonderkündigung

Unter bestimmten Umständen kann auch nach längerer Zeit das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden, um einen Vertrag zu kündigen. In der Regel besteht diese Möglichkeit, wenn über einen längeren Zeitraum die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt werden. Eine einmalige Verminderung der Leistung reicht nicht aus, um einen Vertrag über das Sonderkündigungsrecht zu beenden.

Wenn Preise willkürlich erhöht werden, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Und auch bei einem Umzug besteht das Recht auf Sonderkündigung, wenn der Anbieter die Leistungen am neuen Ort nicht liefern kann. Anderenfalls gelten die vertraglichen Bestimmungen weiterhin, bis die Laufzeit beendet ist und der Vertrag ordentlich gekündigt werden kann.

Diese Vorlage ist ein Muster, um einen Vertrag mit dem Interanbieter, wie zum Beispiel Telekom, 1&1, versatel, unitymedia zum nächstmöglichen Kündigungstermin beenden zu können. Zur Kündigung eines kombinierten Internet- und Telefonanschlusses sind entsprechend andere Mustervordrucke zu verwenden.

Der Text auf der Kündigungsvorlage ist als Mustertext zu verstehen. Er kann individuell angepasst werden. Immer einzutragen ist das jeweilige Kündigungsdatum, entweder als fester Termin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vorlage "Internet­anbieter kündigen" anfordern