Musterbrief Versicherung kündigen Schaden

Der Gesetzgeber räumt beiden Parteien, dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall ein. Einige Fristen und Besonderheiten gilt es dabei zu beachten. Laden Sie sich jetzt unsere kostenlose Vorlage herunter, damit Sie unkompliziert und sicher Ihre Kündigung einreichen können.

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Beschreibung

Sonderkündigungsrecht des Versicherten

Es besteht für einen Versicherungsnehmer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen will. Allerdings kann nach einem Schadensfall die Versicherung nur dann gekündigt werden, wenn der Schaden von der Versicherung abgehandelt wurde. Ist der Schaden abgehandelt, gilt die Frist von einem Monat. In dieser Zeit muss der Versicherungsvertrag gekündigt werden.

Beispiel: Die Versicherung reguliert den Schaden abschließend. Sie zahlt am 01.März die letzte Entschädigungssumme. Bis zum 01. April besteht demnach die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag außerordentlich, mit sofortiger Wirkung, zu kündigen. Weiterhin bleibt die Option, zum Ablauf der im Vertrag genannten Hauptfälligkeit zu kündigen.

Besonderheiten bei Rechtsschutz- und Hausratversicherung

Bei einer Rechtsschutzversicherung muss der Versicherer mindestens zwei Schäden reguliert haben bzw. Beträge erstattet haben, bevor der Versicherte das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen kann.

Ganz anders bei einem Hausrat- oder Gebäude-Schaden: Hier kann der Versicherter bereits nach der Schadensmeldung – und nicht erst nach der Abwicklung – das Sonderkündigungsrecht ausüben.

Kein Kündigungsrecht bei Nichtregulierung

Übernimmt die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden aus irgendeinem Grund nicht, hat auch der Versicherungsnehmer keinerlei Anspruch darauf, den Vertrag fristlos zu kündigen. Es bleibt ihm aber vorbehalten, zum Ablauf des Versicherungsjahres fristgerecht zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht der Versicherer

Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall gilt generell auch für die Versicherungsgesellschaft. Auch Sie hat das Recht hat, nach der Schadensübernahme zu kündigen. Die Versicherungsgesellschaft kann also ebenfalls unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat – den Vertrag auflösen.

Eine Vertragsauflösung durch eine Versicherung sollte man grundsätzlich vermeiden, ganz egal, wie die Schadensregulierung erfolgt ist oder wie unzufrieden man mit den Leistungen oder dem Service ist. Denn eine Kündigung durch die Versicherung bringt erhebliche Nachteile mit sich.

Bei jedem neuen Vertragsabschluss wird abgefragt, ob bereits eine Versicherung vorhanden war und welche Seite gekündigt hat. Hier ist man zu einer ehrlichen Antwort verpflichtet, ansonsten läuft man Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Mitarbeiter werden immer bei der Vorversicherung nachfragen bzw. sich vom Versicherungsnehmer einen Nachweis über die Schadenfälle vorlegen lassen.

Um einen Versicherungsvertrag nach einem Schaden zu kündigen, können Sie den nachstehenden Vordruck benutzen. Geben Sie den Zeitpunkt zur Kündigung selbst vor und ergänzen Sie die restlichen Felder mit Ihren jeweiligen Vertragsdaten. Achten Sie darauf, rechtzeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.

 

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