Musterbrief Hand­yvertrag kündigen

Sie möchten Ihren Handyvertrag kündigen? Laden Sie dazu einfach unsere kostenfreie Vorlage herunter und fügen Sie Ihre Vertragsdaten ein. Was Sie alles bei der Kündigung Ihres alten Vertrags mit Ihrem Anbieter beachten müssen, finden Sie hier.

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Beschreibung

Wie kann ich einen Handyvertrag kündigen?

Die Kündigungsbedingungen variieren je nach Tarif und Laufzeit. Die jeweiligen Vertragsbedingungen sind am besten in den Vertragsunterlagen sind zu überprüfen. Ein Handyvertrag wird in der Regel über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Vor Ablauf dieser Frist ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate vor dem Ende der Laufzeit. Wird ein Handyvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Handyvertrag muss gekündigt werden. Stichtag ist drei Monate vor Ende des Ablaufdatums.

Tarif wechseln

Wer also seinen Anbieter wechseln will, sollte auf das letztmögliche Datum der Kündigung achten. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Tarifwechsel meist reibungslos möglich. In der Regel bieten die neuen Vertragspartner an, alle Modalitäten zu erledigen.

Rufnummern mitnehmen

Ein Handy, auch wenn es zum Vorteilspreis mit einem Vertrag erworben worden ist, kann nach Beendigung des Vertrags weiter benutzt werden. Allerdings muss die SIM-Lock-Sperre aufgehoben werden. Die Aufhebung der Sperre vor Ablauf der Mindestvertragszeit kann dagegen sehr teuer werden. Sind die Kosten für eine vorzeitige Entsperrung sehr hoch, sollte man die Mindestvertragslaufzeit abzuwarten, dann ist diese Aufhebung der Sperre meist kostenlos.

Wer seine Rufnummer bei einem neuen Anbieter weiterverwenden will, sollte dies dem aktuellen Vertragspartner rechtzeitig mitteilen. Damit lassen sich Schwierigkeiten vermeiden. Für die Rufnummernmitnahme erheben die Anbieter in der Regel eine Gebühr.

Sonderkündigungsrecht

Bei den meisten Mobilfunkanbietern kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn Preiserhöhungen oder Änderungen in den AGB vorgenommen werden. Dann kann ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Wir von diesem Recht Gebrauch gemacht, muss der Anbieter vorab darüber informier werden.

Der Gesetzgeber räumt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen ein. Innerhalb dieses Zeitraums nach der Ankündigung der Änderungen kann der Vertrag gekündigt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erklärt man sich mit den Vertragsänderungen einverstanden.

Widerruf

Einen Handyvertrag kann man widerrufen, wenn der Vertragsschluss noch keine 14 Tage zurückliegt. Die Frist für einen Widerruf beginnt mit Erhalt der Unterlagen und der Widerrufsbelehrung. Auch dafür nutzt man am einfachsten eine passende Vorlage. Wird ein Vertrag widerrufen, werden eventuell bezahlte Beiträge erstattet, Kosten für bereits erbrachte Leistungen müssen bezahlt werden.

Transparenzverordnung seit 01. Dezember 2017

Die Transparenzverordnung verpflichtet die Anbieter von Mobilfunkverträgen, ihre Kunden vor Vertragsabschluss besser zu informieren und bestehende Verträge kundenfreundlich zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise, dass Telekommunikationsprovider das Kündigungsdatum auf jeder Rechnung mitteilen. Auf den Rechnungen stehen also die Vertragsdaten, Beginn und das letztmögliche Kündigungsdatum sowie das verbrauchte Datenvolumen. Außerdem informieren Produktionsinformationsblätter über Vertragsinhalte und erleichtern den Vergleich mit anderen Anbietern.

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