Musterbrief Stromanbieter kündigen

Um den Stromanbieter zu wechseln, muss man in der Regel keine Kündigung an den bisherigen Lieferanten senden. Der neu gewählte Versorger übernimmt die gesamte Abwicklung des Wechsels. Er nimmt mit dem den bisherigen Anbieter Kontakt auf und regelt das Verfahren. Üblicherweise gilt der alte Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist. Der Wechsel zum neuen Stromanbieter funktioniert meist problemlos. Kunden erhalten eine Schlussrechnung vom ehemaligen Lieferanten sowie Informationen über den zu zahlenden Abschlag.

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Beschreibung

In Ausnahmefällen kann es sich dennoch lohnen, einen alten Stromvertrag selbst zu kündigen. Eine Kündigung ist angebracht, wenn die Kündigungsfrist sehr kurz ist, wenn das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen oder wenn aufgrund einer Wohnungsaufgabe gekündigt werden soll.

Sonderkündigung des Stromanbieters

Wenn Kunden das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Das Recht auf Sonderkündigung haben Stromkunden dann, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

Dabei ist es unerheblich, warum die Kosten erhöht wurden. Steuer, EEG-Umlage, Netzkosten oder gestiegene Stromtarife – alle Erhöhungen können dazu genutzt werden, den Stromvertrag zu kündigen. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts empfiehlt sich nur, wenn tatsächlich der Anbieter die wachsenden Kosten verschuldet. Denn Umlagen betreffen alle Tarife.

Sieht ein Vertrag ein monatliches Kündigungsrecht vor, dann können Kunden auf eine Sonderkündigungsrecht verzichten. Sie können die Modalitäten dem künftigen Stromlieferanten überlassen, denn ein Wechsel nimmt auch etwa drei Wochen Zeit in Anspruch. Solche kurzen Kündigungsfristen sind jedoch eher selten, viele Versorger binden ihre Kunden über längerfristige Verträge.

Will man auf dem Weg der außerordentlichen Kündigung den Vertrag auflösen, dann muss angesichts einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen schnell handeln.

Die Mustervorlage zum Downloaden enthält bereits den wichtigen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sowie eine Bitte, die Kündigung zu bestätigen. Diese Antwort sollte man abwarten, bevor ein neuer Anbieter mit der Stromlieferung beauftragt wird. Im Schreiben des ehemaligen Versorgers steht auch das Ablaufdatum. Der Versand als Einschrieben lohnt sich insofern, als man den Nachweis erbringen kann, fristgerecht gekündigt zu haben.

Fristgerechte Kündigung des Stromanbieters

Läuft die Kündigungsfrist des bisherigen Stromanbieters in Kürze ab, sollte man die Kündigung in die eigene Hand nehmen. So ist sichergestellt, dass der alte Vertrag rechtzeitig beendet wird. Wird nicht rechtzeitig, das heißt fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Üblicherweise laufen Verträge mit Stromanbietern mindestens ein Jahr und verlängern sich dann automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Die Kündigungsfristen liegen zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Die jeweils festgesetzte Frist steht im Liefervertrag.

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