Beschreibung
Kündigungsformen und Fristen
Die Kündigungsfrist beträgt gemäß den AGB von Sky zwei Monate zum Ender der Vertragslaufzeit. Wird dieser Termin nicht eingehalten, dann verlängert sich der Vertrag automaisch um ein weiteres Jahr.
Erst mit der Aktivierung der Smartcard beginnt die Vertragslaufzeit. Der Monat, in dem Card freigeschaltet wurde, ist der Aktivierungsmonat. Die Vertragslaufzeit beträgt also 11 Monate und den Aktivierungsmonat.
Kündigungsfristen bei Verträgen vor dem 4.Juli 2009
Für einen Vertrag, der vor dem 4. Juli 2009 abgeschlossen wurde, gilt eine andere Kündigungsfrist. Für Verträge, die zwischen dem 17. November 2008 und dem 3. Juli 2009 geschlossen wurden, ist die Kündigungsfrist mit drei Monaten zum Laufzeitende vertraglich festgelegt. Verträge, die vor dem 17. November 2008 geschlossen wurden, haben eine Frist von 6 Wochen zum Laufzeitende, um eine Kündigung einzureichen.
Schriftliche Kündigung
Ein Abonnement-Vertrag bei Sky muss schriftlich gekündigt werden, wobei das Unternehmen nur eine Kündigung per E-Mail oder Brief akzeptiert. Alle relevanten Vertragsdaten müssen im Schreiben enthalten sein.
Eine Kündigung per E-Mail kann zeitsparend sein. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn am letzten Tag der Frist gekündigt wird. Dennoch sollte man auf eine Bestätigung durch Sky keinesfalls verzichten.
Die Kündigung richtet sich an folgende Adressen:
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Kundenbetreuung
22033 – Hamburg
E-Mail: service@sky.de
Hotline: 01806110000
Achtung: € 0,20/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. € 0,60/Anruf aus dem Mobilfunknetz
Extras kündigen und Smartcard zurückschicken
Auch alle Extras, die hinzugebucht wurden, können mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Für die Extras gilt die Laufzeit des Abonnementvertrages. Mit der Kündigung des Vertrages müssen auch der Leihreceiver und die Smartcard zurückgegeben werden. Eine Rückgabe der Produkte ersetzt nicht eine schriftliche Kündigung. Sky empfiehlt, zuerst ordentlich zu kündigen, die Bestätigung abzuwarten und dann erst Card und Receiver zurückzusenden.
Sonderkündigung
Ein Recht auf Sonderkündigung besteht, wenn eine Preiserhöhung mit der Vertragsverlängerung einhergeht. Sky informiert spätestens einen Monat vor einer geplanten Erhöhung. Bis diese tatsächlich wirksam wird, kann der Vertrag mit Sky aufgelöst werden. her darüber und du kannst dann bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung kündigen.