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Wann gilt das außerordentliche Kündigungsrecht?
Eine außerordentliche, das heißt fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn eine Versicherung die Beiträge erhöht, die Leistungen allerdings gleichbleiben. Auch wenn der Beitrag nicht erhöht wird, sich aber umgekehrt die Leistungen verringern, darf eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Hier kann nicht außerordentlich gekündigt werden:
Sind Beitragserhöhungen vertraglich vereinbart, wie zum Beispiel die dynamischen Anpassungen bei der Wohngebäudeversicherung, dann gilt das Kündigungsrecht nicht. Auch wenn die Erhöhung der Versicherungssteuer die Ursache für höhere Beiträge ist, darf keine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Welche Fristen gelten für eine Kündigung nach Beitragsänderung
Soll ein Vertrag fristlos, das heißt außerordentlich aufgelöst werden, müssen die Versicherungsnehmer rasch handeln. Innerhalb eines Monats nach Eingang des Schreibens, das die Versicherungsnehmer über die Erhöhung der Beiträge informiert, muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer vorliegen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden, sie wird jedoch erst zu dem Datum wirksam, an dem die Prämienerhöhung bzw. Reduzierung des Leistungsumfangs tatsächlich greifen.
Der Inhalt des Kündigungsschreibens
Das muss eine außerordentliche Kündigung beinhalten: Die Vertragsnummer und Bezeichnung der Police muss erwähnt werden. Mit einem weiteren Satz wird der bezeichnete Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Wichtig: Das Schreiben braucht die Unterschrift des Versicherungsnehmers. Ganz einfach funktioniert eine Kündigung, wenn entsprechende benutzt werden. Gut ausgearbeitete Vordrucke enthalten Felder für alle relevanten Inhalte. Der Inhalt der Kündigung, die aufgrund einer Beitragserhöhung formuliert wird, ist vergleichsweise einfach.
Eine Kündigung sollte in der Regel schriftlich erfolgen
In welcher Form ein Vertrag gekündigt werden kann, steht in den Vertragsbedingungen. Diese Punkte sollte man auch bei einer außerordentlichen Kündigung beachten. erfolgen muss, steht in den Vertragsbedingungen. Diese sollten in diesem Punkt überprüft werden. Üblicherweise fordern die Gesellschaften eine schriftliche Kündigung per Post. Damit die Kündigung auch nachgewiesen werden kann, empfiehlt sich den Brief per Einschreiben zu versenden.
Einwurf- oder Übergabe-Einschreiben
Das sogenannte Einwurf-Einschreiben dokumentiert, dass der Umschlag im Gebäude der Versicherung, zum Beispiel im Empfangsbereich, vom Briefträger zugestellt wurde. Der Briefträger versichert also die Abgabe des Dokuments. Anders beim Übergabe-Einschreiben. Hier muss jemand aus der Versicherung die Annahme quittieren. Trifft der Briefträger niemanden an oder wird die Annahme verweigert, dann geht das Kündigungsschreiben wieder zurück an den Absender. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, dann verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Zeitraum.