Musterbrief Versicherung zum Ablauf kündigen

Seit der Gesetzesreform 2007 sind Versicherungsverträge nur noch über eine Laufzeit von maximal drei Jahren zulässig. In der Regel werden Versicherungen für die Dauer von einem bis zu drei Jahren abgeschlossen, KFZ- Versicherungen und viele sachgebundene Versicherungen, wie Hausrat oder Gebäudeversicherung, laufen für ein Jahr. Um Ihre Versicherung fristgerecht und so einfach wie möglich zu kündigen, laden Sie einfach unsere kostenlose Vorlage runter.

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Beschreibung

Kündigungsfristen

Mit der Gesetzesreform gilt, dass auch Verträge mit einer längeren Laufzeit bereits nach drei Jahren gekündigt werden können. Es gelten üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vor dem Ende des Versicherungszeitraums. Endet eine Versicherung beispielsweise am 31.Juli, dann muss die Kündigung bis spätestens 30. April bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.

Selten sind Fristen kürzer, etwa ein Monat oder länger, also etwa sechs Monate. Die genauen Kündigungsfristen sind im Vertrag enthalten. Sie müssen unbedingt eingehalten werden. Wird eine Versicherung fristgerecht, also ordentlich gekündigt, kann jeder Vertrag ohne Begründung aufgelöst werden.

Automatische Verlängerung der Laufzeit

Verträge mit einjähriger Laufzeit enden entweder oder sie verlängern sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Maßgeblich ist das Versicherungsjahr, also das Datum, das auf dem Versicherungsschein als Anfang bzw. Ende des Versicherungsschutzes genannt ist.

Die Vorlage hierzu eignet sich zur Kündigung jeden Versicherungsvertrages. Es müssen lediglich die individuellen Daten eingetragen werden. Der Text ist veränderbar, so kann auch ein festes Datum zur Kündigung ergänzt werden. Wichtig: Die Unterschrift darf nicht auf dem Ausdruck fehlen.

Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Viele Versicherer räumen ein Sonderkündigungsrecht ein. Dies kommt zum Tragen, wenn ein Schadensfall verursacht wurde. Dann besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen den Vertrag zu kündigen. Dies gilt unabhängig davon, wie der Versicherer den Schadensfall reguliert hat.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung oder Reduzierung der Leistungen

Versicherungsnehmer haben das Recht, außerordentlich zu kündigen, wenn die Beiträge nicht vertragsgemäß erhöht werden und zugleich die Leistungen gleichbleiben. Das gilt auch für eine Minimierung der Leistung bei gleichbleibenden Beiträgen.

Der Zeitpunkt einer außerordentlichen Kündigung kann frei gewählt werden. Entweder zum Zeitpunkt der Vertragsänderungen, innerhalb einer angegebenen Frist, oder zum Ende des Versicherungsjahres. Dies entspricht dann einer ordentlichen Kündigung.

Kündigungen erfolgen am besten schriftlich

Grundsätzlich müssen Kündigungen schriftlich erfolgen, in der Regel als Brief. Ob Versicherungen auch Schreiben per Fax oder Mail akzeptieren, steht im Vertrag. Einige bieten bereits online Formulare an.

Aus dem Schreiben muss deutlich hervorgehen, dass ein Vertrag gekündigt wird, die Vertragsnummer darf nicht fehlen, ebenso wenig das Datum und der vollständige Absender. Wird fristgerecht und ordentlich gekündigt, bedarf dies keiner Erklärung. Eine Sonderkündigung hingegen muss begründet werden.

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