Beschreibung
Kündigungsfristen
Da bei kombinierten Verträgen sehr viele Optionen zur Verfügung stehen, überprüft man am besten die eigenen Vertragsunterlagen. Eine Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder 24 Monaten bedeutet, dass ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit zu beenden ist. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich ein Vertrag mit dreimonatiger Mindestlaufzeit um einen Monat, alle anderen Verträge können erst nach zwölf Monaten gekündigt werden.
Vertrag schriftlich kündigen
In der Regel ist eine schriftliche Kündigung vertraglich vereinbart, das heißt, das Schreiben muss per Fax, Email oder Brief beim Anbieter eingehen. Zu empfehlen ist per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, da der Rückschein den fristgerechten Eingang des Schreibens nachweisen kann. Am einfachsten ist es, für ein Kündigungsschreiben das vorgefertigte Muster zu verwenden. Hier müssen nur noch persönlichen Daten ergänzt werden.
Vertrag widerrufen oder außerordentlich kündigen
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, wenn ein Vertrag vor weniger als zwei Wochen geschlossen worden ist. Gemäß § 312 BGB muss ein Vertrag innerhalb dieser 14 Tage widerrufen werden. Das sogenannte Fernabsatzgeschäft bezieht sich auf Verträge, die online oder am Telefon abgeschlossenen wurden. Bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss dürfen diese Verträge schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Innerhalb dieser Frist muss das Kündigungsschreiben dem Anbieter vorliegen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Im Falle eines Umzugs kann unter Umständen dann gekündigt werden, wenn in der neuen Wohnung oder am neuen Ort der Anbieter die bisherigen Leistungen nicht oder nur vermindert liefern kann. Auch bei einem Umzug unterliegt die Kündigung einer Frist.
Sonderkündigungsrecht bei Leistungsänderungen
Ein Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Anbieter innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit Leistungen mindert oder den Preis erhöht. In diesem Fall besteht nach Erhalt des Informationsschreibens in der Regel eine Frist von vier bis sechs Wochen, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung tritt erst zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Änderungen wirksam werden.