Telefon- & Internet­anbieter kündigen

Viele Anbieter, wie Telekom, o2, unitymedia oder versatel bieten ihren Kunden kombinierte Internet- und Telefonverträge an. Telefon- und Internetflatrates erlauben dann die Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses zum Festpreis.

Üblicherweise gelten diese Verträge für eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann überhaupt gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht aktiv gekündigt, dann verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.Wer also seinen Vertrag kündigen möchte, weil er besseres Angebot gefunden hat, muss bei seinem bestehenden Vertrag die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachten.

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Beschreibung

Kündigungsfristen

Da bei kombinierten Verträgen sehr viele Optionen zur Verfügung stehen, überprüft man am besten die eigenen Vertragsunterlagen. Eine Mindestlaufzeit von drei, zwölf oder 24 Monaten bedeutet, dass ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit zu beenden ist. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich ein Vertrag mit dreimonatiger Mindestlaufzeit um einen Monat, alle anderen Verträge können erst nach zwölf Monaten gekündigt werden.

Vertrag schriftlich kündigen

In der Regel ist eine schriftliche Kündigung vertraglich vereinbart, das heißt, das Schreiben muss per Fax, Email oder Brief beim Anbieter eingehen. Zu empfehlen ist per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen, da der Rückschein den fristgerechten Eingang des Schreibens nachweisen kann. Am einfachsten ist es, für ein Kündigungsschreiben das vorgefertigte Muster zu verwenden. Hier müssen nur noch persönlichen Daten ergänzt werden.

Vertrag widerrufen oder außerordentlich kündigen

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt, wenn ein Vertrag vor weniger als zwei Wochen geschlossen worden ist. Gemäß § 312 BGB muss ein Vertrag innerhalb dieser 14 Tage widerrufen werden. Das sogenannte Fernabsatzgeschäft bezieht sich auf Verträge, die online oder am Telefon abgeschlossenen wurden. Bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss dürfen diese Verträge schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Innerhalb dieser Frist muss das Kündigungsschreiben dem Anbieter vorliegen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Im Falle eines Umzugs kann unter Umständen dann gekündigt werden, wenn in der neuen Wohnung oder am neuen Ort der Anbieter die bisherigen Leistungen nicht oder nur vermindert liefern kann. Auch bei einem Umzug unterliegt die Kündigung einer Frist.

Sonderkündigungsrecht bei Leistungsänderungen

Ein Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Anbieter innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit Leistungen mindert oder den Preis erhöht. In diesem Fall besteht nach Erhalt des Informationsschreibens in der Regel eine Frist von vier bis sechs Wochen, einen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung tritt erst zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Änderungen wirksam werden.

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