Bausparvertrag kündigen

Bausparverträge wurden und werden vor allem aus zwei Gründen abgeschlossen: Sie sichern günstige Baukredite und ermöglichen eine sichere Sparform. Durch die anhaltend niedrigen Zinsen kommen diese Vorteile immer weniger zum Tragen. Bausparer wollen dann eine vorzeitige Kündigung erreichen, wenn sie günstigere Kreditzinsen bei den Baufinanzierern erhalten oder sichere Anlagen zum Teil höhere Zinsen bieten.

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Beschreibung

Vorzeitige Kündigung und Kündigungsfrist

Einen Bausparvertrag kann man jederzeit kündigen, solange man die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhält. Diese betragen üblicherweise drei Monate, bei manchen Bausparkassen nur zum Quartalsende zu. Diese Fristen sind im jeweiligen Vertrag festgelegt.

Ganz entscheidend ist aber, in welcher Phase der Bausparvertrag gekündigt werden soll. Finanzielle Einbußen sind möglich. Diese lassen sich nur vermeiden, wenn man sich genau mit den Vertragsklauseln auseinandersetzt.

Kündigung während der Ansparphase

Solange man sich in der Ansparphase befindet, kann ein Bausparvertrag innerhalb der Kündigungsfrist problemlos gekündigt werden. Das bereits geleistete Guthaben inklusive Zinsen wird ausgezahlt.

Beendet man den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, dann wird man mit einer Vorfälligkeitsentschädigung kalkulieren müssen. Die Bausparkasse erhält eine Art Entschädigung dafür, dass die Frist nicht eingehalten wurde.

Kündigung während der Sperrfrist

Die Kündigung eines Bausparvertrages bevor die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen ist, wird weitere Nachteile mit sich bringen. Staatliche Förderungen, wie die Wohnungsbauprämie, die auf den Vertrag angerechnet worden ist, geht verloren. Auch Bonuszinsen können verloren gehen. Die Abschlussgebühr wird meist nicht erstattet und es gibt auch kein Anrecht auf das Bauspardarlehen.

Kündigung während der Darlehensphase

Hat man das Bauspardarlehen bereits erhalten, will also den Vertrag während der Darlehensphase kündigen, ist dies relativ einfach. Im Prinzip ist dies wie eine Umschuldung bzw. Rückerstattung des Darlehens zu betrachten. Alle offenen Darlehensbeträge inklusive Zinsen und sonstiger noch anfallender Kosten müssen bezahlt werden. Da der Bausparvertrag jederzeit Sonderzahlungen gestattet, lässt sich ein Darlehen ganz unkompliziert zurückzahlen.

Ist der Vertrag zuteilungsreif, das heißt die Mindestansparsumme ist erreicht, kann man den Vertrag auch ohne Kündigung beenden. Denn mit Zuteilungsreife hat der Bausparer die Wahl, weiter zu sparen, das Darlehen zu beanspruchen oder den Vertrag zu beenden.

In welcher Phase auch immer der Bausparvertrag gekündigt werden soll, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Dabei muss die Vertragsnummer genannt werden und der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag beendet werden soll. Will man auf die Zuteilung des Darlehens verzichten, dann muss dies schriftlich erfolgen. In der Regel bestätigt die Bausparkasse die Kündigung bzw. de Darlehensverzicht schriftlich. Sie wird noch offene Punkte, wie zum Beispiel fällige Zahlungen oder das Auszahlungsdatum, nennen.

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