Musterbrief Web­hosting­paket kündigen

Wer sich von seinem Webhosting-Paket inklusive aller enthaltenen Domains trennen möchte, kann Sie dies mit dem untenstehenden Kündigungsformular veranlassen. Auch hierbei werden bereits gezahlte Gebühren nicht erstattet. Die Domains werden wieder zur Registrierung freigestellt.

Die Kündigungsvordrucke eignen sich nicht für einen Wechsel der Domains zu einem anderen Anbieter. Wer mit einer Domain zu einem anderen Webhoster wechseln will, kann dies über einen sogenannten “KK-Antrag” veranlassen. Mit den nachstehenden Vordrucken können Domains oder Verträge lediglich gekündigt werden.

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Beschreibung

Gründe für eine Kündigung oder einen Wechsel des Webhosters

E-Commerce-Kunden wünschen einen schnellen Seitenaufbau und ansprechende, übersichtliche Gestaltung von Websites. Javascript, viele Bilder oder 3D-Animation benötigen bei der Programmierung sehr viel Speicherplatz. Deshalb gehen Unternehmen, deren Internetseiten sich im Aufbau befinden und die mehr Webspace benötigen, dazu über, ihre Internetseiten intern auf eigenen Servern zu managen. Sie müssen dann die Webhosting-Verträge kündigen.

Anbieterwechsel kann sich lohnen

Die Preise auf dem Markt für Domains variieren sehr stark, ebenso wie das Leistungsnagebot und der Service. Für private Nutzer eigener Internetseiten kann sich der Wechsel des Webhoster ebenso lohnen wie für expandierende Unternehmen. Wer allerdings zu einem günstigeren Anbieter wechseln will, muss ordentlich kündigen und die jeweiligen Fristen beachten. Eine fristlose Kündigung ist nur in wenigen Fällen tatsächlich möglich.

Rechtssicherheit bei der Kündigung

Die Kündigung eines Anbieters ist einfach. Sie muss am besten schriftlich erfolgen. Wer rechtssicher kündigen will, schickt das Schreiben per Fax oder per Post. Als gerichtlich zugelassene Beweismittel ist der Versandbericht beim Faxen oder der Rückschein der Post ausreichend. Als Kündigungsdatum gilt beim Einschreiben mit Rückschein der Ausgangsstempel, also das Datum des Tages, an dem die Kündigung zugestellt wurde.

Kündigungsfristen

Üblich sind bei Jahresverträgen Kündigungsfristen von drei Monaten. Dies bedeutet, dass Verträge bis drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zu kündigen sind. Wird beispielsweise am 1.04. ein Vertrag mit dem Webhoster abgeschlossen, so ist der Kündigungstermin der 31.03. Drei Monate vorher, also am 31.12. des Vorjahres, muss also der Anbieter die Kündigung erhalten haben.

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Kommt ein Webhoster seinen Vertragsleistungen nicht nach, kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn der Anbieter beispielsweise nicht die vereinbarte Zugriffs- oder Downloadrate über mindestens eine Woche bereitstellen kann oder einen entsprechenden Webspace.

Inhalt und Form

Erwähnt werden muss natürlich die Vertragsnummer. Im Kündigungsschreiben eines Webhosting-Pakets soll außerdem darauf hingewiesen werden, dass alle Daten, die sich noch auf den Servern befinden, zu löschen sind. Und gleichzeitig erlischt mit der Auflösung des Vertrages auch die Einzugsermächtigung.

 

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