Kreditkarte kündigen

Die Kreditkarte zu kündigen ist im Grunde genommen ganz einfach, wenn man weiß wie und ein paar Details beachtet. In der Regel gilt: ein Kreditkartenvertrag kann nur schriftlich gekündigt werden. Es genügt ein übliches Schreiben mit Datum und Unterschrift. Schriftlich zu kündigen bedeutet in der Regel, das Schreiben per Brief auf dem Postweg zu versenden. Man sollte also einen Brief also rechtzeitig losschicken, damit er fristgerecht beim Empfänger ankommt. Es gilt nicht das Datum des Poststempels, sondern des Empfangs.

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Beschreibung

An wen richtet sich eine Kündigung?

Ein Kündigungsschreiben wird an das Geldinstitut, als die Sparkasse oder Bank geschickt, die die Kreditkarte ausgestellt hat. Visa und MasterCard geben als Gesellschaft keine Kreditkarten aus. Dagegen wird eine American Express Karte von Amex bezogen und muss auch dort gekündigt werden.

Wohin mit der alten Kreditkarte?

Eine gekündigte Kreditkarte darf nicht mehr benutzt werden. Einige Institute wollen die Karten zurückbekommen, anderen Instituten genügt es, wenn die Karten zerstört werden. Es wird deshalb empfohlen, gleich bei der Kündigung die Kreditkarte zu entwerten. Entwertet wird eine Kreditkarte, indem man eine Ecke der Karte in einer Linie durch den EMV-Chip und Magnetstreifen durchschneidet. Kunden einer Direktbank senden die entwertete Kreditkarte einschließlich Kündigung per Einschreiben an die Bank zurück.

Kündigungsfrist – was ist zu beachten?

Seit dem 31.09.2009 gilt die Zahlungsdiensterichtlinie, (auch Payment Service Directive, PSD) genannt. Sie regelt unter anderem die Kündigung von Kreditkarten. Demnach darf die Frist maximal einen Monat betragen, was bedeutet, dass ein Kreditkartenvertrag in der Praxis zu jeder Zeit kündbar ist.

Wurde die Jahresgebühr für die Karte im Voraus eingezogen, dann wird anteilig der Betrag erstattet, wenn die Kreditkarte vor Ende des Vertrages unterjährig gekündigt wird (vgl. BGB § 675h Absatz 3).

Bevor man einen bestehenden Vertrag beendet, sollte man eine neue Kreditkarte beantragen.

 

Zusammenfassung – Kreditkartenvertrag kündigen in wenigen Schritten

  1. Vertrag überprüfen. Der Kreditkartenvertrag wir mit der Bank abgeschlossen, bei der ein Konto geführt wird. Darin sind Kündigungsfristen und Kontaktdaten zu finden.
  2. Die Kündigungsfristen können auch bei der zuständigen Sachbearbeitung in Erfahrung gebracht werden. Einfach anrufen.
  3. Für ein Kündigungsschreiben werden folgende Daten benötigt: Adresse, Vertragsnummer, Nummer der Kreditkarte und Name des Inhabers. Die Daten stehen auf der Karte selbst, in der Abrechnung oder auf der Bestätigung der Bestellung.
  4. Für das Kündigungsschreiben kann ein Musterformular verwendet werden. Es genügen im Prinzip zwei Sätze, mit Datum und handschriftlich unterzeichnet.
  5. Die Kündigung der Kreditkarte erfolgt schriftlich, auf dem Postweg. Am sichersten ist es, den Brief per Einschreiben zu schicken. Es genügt ein Einwurf-Einschreiben, das der Briefträger dokumentiert.

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