Musterbrief Makler­vertrag kündigen

Wer eine Immobilie verkaufen will, entscheidet sich aus verschiedenen Gründen dafür, einen Makler zu beauftragen. Hierzu werden Maklerverträge geschlossen, die befristet oder unbefristet gelten und auch eine Alleinvertretungsklausel beinhalten können. Einen unterzeichneten Maklervertrag zu kündigen, ist oft nicht so einfach. Es hängt ganz entscheidend von der Vertragsart und den vereinbarten Regelungen ab.

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Beschreibung

Kündigung bei einem unbefristeten Vertrag

Immobilienmakler bieten in den meisten Fällen unbefristete Verträge an. Diese Vertragsform bietet den Vorteil, dass der Vertrag ohne eine Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden kann. Die Kündigung eines unbefristeten Maklervertrages erfolgt in der Regel ab sofort.

Kündigung bei befristeten Verträgen

Wird ein befristeter Maklervertrag vereinbart, dann besitzen Immobilienmakler das Recht, die Immobilie während der Vertragslaufzeit zu präsentieren. Dieser Immobilienvertrag endet, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist. Es muss allerdings vertraglich festgehalten sein, dass sich der Maklervertrag nicht automatisch verlängert. Darüber hinaus kann ein Maklervertrag auch mit einer Kündigung beendet werden.

Generell ist zu empfehlen, Immobilienmaklerverträge nicht mit allzu langen Laufzeiten abzuschließen. Schließlich haben Sie bei einem befristeten Maklervertrag keinen Anspruch auf ein ordentliches Kündigungsrecht.

Außerordentliche Kündigung

Ein befristeter Maklervertrag kann nur durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden. Dazu ist nach § 626 BGB nachweislich ein „wichtiger Grund“ erforderlich, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt. Häufig müssen einem Makler dann schwerwiegende Verletzungen seiner Aufgaben nachgewiesen werden, wie die Immobilie nicht zu bewerben oder keine Besichtigungstermine zu vereinbaren. Auch ein Herabsetzen des Kaufpreises aus persönlichen Motiven stellt einen schwerwiegenden Verlust des Vertrauensverhältnisses her und kann als ein Kündigungsgrund gelten. Für eine außerordentliche Kündigung gelten kurze Fristen von zwei Wochen, d.h. nach einem Ereignis muss innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich gekündigt werden.

Vertragslaufzeiten

Laufzeiten von sechs bis acht Monaten werden bei einem Maklervertrag als ordnungsgemäß betrachtet. Überdurchschnittlich lange Laufzeiten gelten als sittenwidrig, der Vertrag kann als „Knebelvertrag“ bezeichnet werden, da er die wirtschaftliche Freiheit einschränkt. Ausnahmen sind bei Immobilien zulässig, die sich nur schwer verkaufen lassen. Die Einstufung eines Vertrages als sittenwidrig kann also nicht pauschal beurteilt werden, sondern hängt vom Einzelfall ab.

Folgen einer Kündigung

Wird ein Maklervertrag gekündigt, bleibt dies in der Regel nicht ohne Folgen. Ein Makler kann Schadenersatzansprüche stellen, wenn er bereits mit der Vermarktung begonnen hat. Dies ist möglich, wenn die Kündigung unwirksam war oder trotz eines Alleinvermarktungsauftrag auch andere Makler eine Immobilie bewerben und verkaufen können. Steht dem Makler auch die Erstattung von Aufwendungen zu, dann kann eine Kündigung schnell eine Rechnung im vierstelligen Bereich nach sich ziehen.

 

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