Beschreibung
Tipps und Hinweise
Kündigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei einer ordentlichen oder fristgerechten Kündigung muss keine Begründung genannt werden. Es gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Kündigt ein Arbeitnehmer fristlos, so muss er dies begründen. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Kündigungsfristen
Als Arbeitnehmer sollte man bereits die Zusage für eine neue Stelle besitzen, ehe der Arbeitsvertrag gekündigt wird. Ansonsten besteht das Risiko, für drei Monate kein Arbeitslosengeld zu erhalten (Sperrfrist).
Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag vereinbart. Falls diese nicht geregelt sind und der Tarifvertrag keine Anwendung findet, gilt das BGB, Nach § 622 BGB kann vier Wochen vorher zum 15. Eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Im Allgemeinen verlängern sich Kündigungsfristen für Arbeitnehmer, die schon sehr lange in einem Unternehmen angestellt sind. Während der Probezeit wiederum gelten Fristen von 14 Tagen, um einen Arbeitsvertrag zu beenden.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Sie ist rechtlich wirksam, wenn der Arbeitgeber sie auch tatsächlich erhalten hat. Also schickt man den Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein oder gibt ihn persönlich ab. Eine Alternative zur ordentlichen Kündigung kann ein Auflösungsvertrag sein. Diesen sollte man in Erwägung ziehen, wenn der neue Arbeitsvertrag tatsächlich unterschriftsreif ist.
Rechtswirksam kündigen
Kündigungsschreiben sind weitgehend formalisiert, hier sind Formulare und Mustervorlagen durchaus hilfreich. Ganz entscheidend ist, dass das Kündigungsschreiben handschriftlich unterschrieben ist und es den Arbeitgeber vor Ablauf der Frist nachweislich erreicht hat.
Vollständig und formal korrekt beinhaltet eine Kündigung folgende Punkte:
Oben rechts ist die Anschrift mit Namen, etc. des Arbeitnehmers angegeben. Es folgen Ort und Datum sowie die korrekte Adresse des Unternehmens. Die Kündigung das Arbeitsvertrages muss explizit formuliert sein, zum Beispiel „Hiermit kündige ich meinen Vertrag XYZ ….“. Angegeben wird das Datum der Kündigung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wird außerordentlich gekündigt, dann muss ein wichtiger Grund vorliegen und genannt werden.
Aspekte, die zu bedenken sind
Wer als Arbeitnehmer kündigt, verliert seinen Anspruch auf Abfindung, wie sie etwa bei betriebsbedingten Entlassungen gezahlt werden. Außerdem besteht das Risiko, mit einer Sperrfrist von drei Monaten belegt zu werden.
Arbeitnehmer dürfen eine Lohnfortzahlung bis zum Kündigungsdatum und restliche Urlaubstage in Anspruch nehmen. Das gilt auch dann, wenn sie freigestellt wurden. Schadenersatz können Arbeitgeber einfordern, wenn sie nachweisen können, dass dem Unternehmen mit der Kündigung direkter Schaden entstanden ist. Viele Arbeitsverträge beinhalten daher eine Sperrklausel, die es beispielsweise untersagt, Kunden aus der Firma bei einer Kündigung abzuwerben oder direkt mitzunehmen.