Beschreibung
Gründe, einen Kabelanschluss zu kündigen
Bei Umzug und Wohnungsaufgabe wird der Anschluss nicht mehr benötigt. Dies ist sicher ein Kündigungsgrund. Aber auch der Wechsel zu alternativen Empfangsmöglichkeiten kann ein Kündigungsgrund sein. Alternativen zum Kabel-Anschluss sind etwa DVB-T TV, Satelliten-TV oder Internet-TV.
Voraussetzungen zur Kündigung eines Kabelanschlusses
Wer einen Kabelanschluss problemlos kündigen will, muss die Besonderheiten der Vertragssituation im Blick haben. Dies gilt im Besonderen für die Kündigung eines Kabelanschlusses in einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses.
Hier gilt es zu unterscheiden: Wird der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet oder bezahlt der Mieter den Anschluss auf eigene Rechnung. Erfolgt die Abrechnung des Kabelanschlusses über die Nebenkostenabrechnung, kann eine Kündigung oft nicht ausgesprochen werden. Der Vertrag wurde nicht zwischen Mieter und Anbieter, sondern zwischen Vermieter und dem Kabelbetreiber vereinbart. Wenn der Vertrag vom Mieter geschlossen wurde, kann dieser ihn auch selbst kündigen.
Handelt es sich um einen Kabelanschluss in einer Eigentumswohnung, ist zu prüfen, ob der Vertrag über eine Eigentümervereinigung geschlossen wurde. Dann ist es wiederum nicht möglich, den Kabelanschluss einzeln, separat für eine Wohnung zu kündigen.
Kann eine Vertrag gekündigt werden, weil er weder mit dem Vermieter noch mit einer Eigentümergemeinschaft geschlossen wurde, gelten dennoch die vertraglich vereinbarten Regelungen und Kündigungsfristen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen variieren je nach Vertrag und Anbieter. Sie müssen also im Vertrag nachgelesen werden. Die Fristen betragen oft sechs Wochen, manchmal auch drei Monate. In der Regel wird eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart. Vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann ein Kabelanschluss nicht gekündigt werden. Üblicherweise verlängern sich Verträge zum Kabelanschluss automatisch um ein weiteres Jahr und können dann wiederum zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Auch hier gilt es, für eine wirksame Kündigung, die Frist einzuhalten.
Kündigungsform
Ein Kabelanschluss sollte immer schriftlich gekündigt werden, per Post oder per Fax. Ein Brief wird am sichersten als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, das Datum des Rückscheins gilt als Beweis dafür, dass das Schreiben fristgerecht eingegangen ist. Das Sendeprotokoll des Faxes gilt als Beleg für eine fristgerechte Kündigung und sollte an das Schreiben angeheftet werden.
Ein Kündigungsschreiben kann formlos erfolgen, sollte aber mindestens folgende Punkte und Daten beinhalten: Name und Anschrift des Kunden, Vertragsnummer und den geplanten Kündigungstermin. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Nicht fehlen dürfen die handschriftliche Unterzeichnung mit Ort und Datum.
Alternativen zum Kabelanschluss
Bevor der bestehende Vertrag gekündigt wird, sollte man sich über den alternativen Anschluss bzw. Empfang Gedanken machen. Die unterschiedlichen Angebote haben verschiedene Vor- und Nachteile.