GEZ kündigen

Sie möchten sich von den Rundfunkbeiträgen abmelden? Hier finden Sie einen kostenlosen Vordruck, den Sie einfach herunterladen können. Erfahren Sie hier, unter welchen Vorraussetzungen Sie sich von den Beitragszahlungen befreien lassen können.

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Beschreibung

Rundfunkbeitrag ab 2013:

Seit Januar 2013 ist die alte Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt worden. Seither zahlen Privatkunden nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung. Firmen und Unternehmen bezahlen einen Beitrag gestaffelt nach Betriebsstätte und Fuhrpark. Bei der GEZ werden Beiträge fällig für den Empfang von Fernsehsignalen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Nutzung von Radio, Internet bzw. einem mindestens UMTS-fähigen Mobilfunkgerät.

Kündigung bei der GEZ

Da Privatpersonen unabhängig von der Anzahl der Geräte einem Haushalt den Beitrag bezahlen, können Wohngemeinschaften zum Teil bestehende Verträge kündigen. Wenn also Gebührenzahler mir weiteren Gebührenzahlern einen gemeinsamen Haushalt gründet, kann ein Vertrag gekündigt werden.

Mustervordruck bei gemeinsamer Haushaltsgründung

Mit dem vorhandenen Vordruck kann ein bestehender Rundfunkvertrag gekündigt werden, wenn zwei Lebenspartner zusammenziehen. Wichtig ist, dass beide GEZ-Mitgliedsnummern in der Vorlage eingetragen werden. Der Text dient nur als Beispiel und kann noch abgeändert werden (insbesondere GEZ Nummer). Empfehlenswert ist, den Brief als Einschreiben zu versenden.

GEZ abmelden

Eine Abmeldung bei der GEZ ist möglich, muss aber begründet werden. Zur Abmeldung müssen die von der GEZ dafür vorgesehenen Formulare genutzt werden. Frei formulierte Kündigungsschreiben erkennt die GEZ nicht an. Die Abmeldeformulare der GEZ zur privaten bzw. nicht privaten Abmeldung finden sich online auf der Internetseite. Das Abmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und vor allem handschriftlich unterschrieben sein. Nur dann ist eine Abmeldung rechtskräftig. Sie wird bei der GEZ im Folgemonat wirksam. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Die GEZ bestätigt grundsätzlich eine Abmeldung.

Bei Umzug und Änderung der Adresse ist das entsprechende Formular der GEZ zu nutzen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Abmeldung, sondern lediglich um eine Adressänderung.

Gründe, für eine Abmeldung bei der GEZ

Sind ein Umzug ins Ausland, die gemeinsame Haushaltsgründung zweier Gebührenzahler, der Todesfall oder der Wegfall aller empfangsfähigen Geräte.  Wenn ein Umzug ins Ausland geplant ist, kann man den Vertrag bei der GEZ abmelden.

Umzug: Zum einen können Sie den Vertrag mit der GEZ abmelden, wenn Sie ins Ausland umziehen. Ebenso wird ein Vertrag gekündigt, wenn zwei Personen zusammenziehen, die beide beriets Beiträge an die GEZ zahlen. Auch im Todesfall wird man den Vertrag bei der GEZ abmelden. Und schließlich kann man sich bei der GEZ abmelden, wenn alle rundfunkempfangsfähigen Geräten weggefallen sind. Dies kann beispielsweise beim Umzug in ein Pflegeheim der Fall sein.

Eine Befreiung entspricht nicht der Abmeldung

Eine Abmeldung entspricht aber nicht der GEZ Befreiung. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II können sich zum Beispiel von der GEZ-Zahlung befreien lassen. Eine detaillierte Auflistung findet man unter GEZ-Befreiung.

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