Musterbrief Zeitung kündigen

Tages- oder Wochenzeitungen, auch Zeitschriften oder Magazine werden häufig im Abonnement bezogen und vorab bezahlt. Will man einen Abonnementvertrag kündigen, ist in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten. Wird diese Frist nicht beachtet, verlängert sich das Abonnement automatisch. Die Kündigungsfrist ist von Zeitung zu Zeitung unterschiedlich und findet sich in den Vertragsunterlagen. Sie kann bis zu drei Monate vor Ablauf der fälligen Zahlung betragen.

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Beschreibung

Vertragspartner überprüfen

Mit wem wurde ein Abonnementvertrag geschlossen, mit der Zeitung oder mit einem Vermittler? Dies ist in den Vertragsunterlagen nachzulesen. Je nach Angebot sind die Fristen für eine Kündigung unterschiedlich. Das Schreiben muss auch an den richtigen Vertragspartner adressiert werden. Einige Zeitungen bieten auch die Möglichkeit, ein Abonnement für einen längeren Zeitraum zu unterbrechen, zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt oder einen längeren Urlaub.

Eine Mustervorlage zur Kündigung einer Zeitung oder Zeitschrift muss folgendes beinhalten:

Auf einem Kündigungsschreiben darf selbstverständlich der Absender mit Namen und vollständiger Adresse nicht fehlen. Die Anschrift des Verlages bzw. der Abonnement-Verwaltung, Datum und die Vertragsnummer gehören unbedingt zum Schreiben. Mit „Kündigung des Abonnements Nummer xyz“ gibt man den Grund des Schreibens in der „Betreff-Zeile“ sofort zu erkennen. Wichtig ist, dass die Formulierung das Wort „fristgerecht“ enthält, ein Kündigungsdatum genannt wird bzw. der nächst mögliche Kündigungstermin ohne festes Datum.

Um sich weitere Nachfragen und Telefonanrufe zu ersparen, kann im Kündigungsschreiben erwähnt werden, dass man an einer Weiterführung nicht interessiert sei. Nicht vergessen sollte man die Aufforderung, die Kündigung mit einem Antwortschreiben zu bestätigen. Nur so ist tatsächlich gewährleistet, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist und akzeptiert wird. Um eine Kündigung sicher nachweisen zu können, ist eine Sendung als Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert.

Spezialfall: die außerordentliche Kündigung

Soll eine außerordentliche Kündigung einer Zeitung erfolgen, muss ein ganz besonderer Grund genannt werden. Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung wird hier das Abonnement fristlos gekündigt. Der Kündigungsgrund muss in jedem Fall genannt werden. Im Schuldrecht ist laut § 314 BGB festgelegt, dass eine Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist. Nur wichtige Gründe können in den meisten Fällen für eine außerordentliche Kündigung angeführt werden. Bei Preis- und Gebührenerhöhungen, die nicht vertraglich vereinbart sind, kann beispielsweise fristlos gekündigt werden. Auch neue Lebensumstände, wie Tod, Pflegefall, ggf. Umzug, etc. ermöglichen unter Umständen eine außerordentliche Kündigung. Bei einer außerordentlichen Kündigung empfiehlt es sich ebenfalls, eine schriftliche Bestätigung einzufordern.

Eine Kündigung in Form eines Widerrufsschreibens ist nur bis zu 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung möglich. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Widerrufsrech

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