Kündigung Versicherung Todesfall

Ein Todesfall ist sehr schmerzlich und kann einen schnell aus der Bahn werfen. In einigen Fällen ist es jedoch wichtig, die Angelegenheiten des Verstorbenen zeitnah zu klären. Lesen Sie hier, worauf Sie achten und welche Fristen Sie ggf. einhalten müssen, wenn Sie die Versicherung im Todesfall kündigen. Zur Unterstützung bieten wir Ihnen einen kostenlosen Vordruck an, den Sie einfach ausfüllen und absenden können.

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Todesfall melden

Angehörige des Verstorbenen sollten daran denken, Versicherungsgesellschaften über den Tod eines Versicherungsnehmers zu benachrichtigen. Dies ist notwendig, damit die Verträge aufgehoben oder umgeschrieben werden können. Bei Lebensversicherungen ist diese Frist sehr unterschiedlich, sie kann auch nur zwischen 24 bis 72 Stunden liegen. Ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich also.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Werden Versicherungsverträge eines Verstorbenen gekündigt oder umgeschrieben, sind in der Regel verschiedene Unterlagen vorzuweisen. Dazu zählen der Versicherungsschein im Original, der Personalausweis oder Reisepass, der Totenschein, die Sterbeurkunde, ggf. Erbschein oder Kopie eines Testaments, die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil.

Meldefrist bei Lebensversicherungen

Der Vertrag einer Lebensversicherung endet mit dem Tod der versicherten Person. Die festgesetzte Versicherungssumme wird an die bezugsberechtigten Erben ausgezahlt. Eine Versicherungsgesellschaft kann die Auszahlung verweigern, wenn die Meldefrist überschritten wird.

Kündigung von Sachversicherungen

Sachgebundene Versicherungen, wie müssen von den Angehörigen schriftlich gekündigt werden. Bleibt die Kündigung aus, treten die Erben als Versicherungsnehmer ein. Personengebundene Versicherungen enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Personengebundene Verträge müssen aufgehoben werden

Die Versicherung muss hier über den Tod des verstorbenen Versicherungsnehmers unterrichtet werden. Personengebundene Verträge (z.B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, etc.) müssen nicht gekündigt werden. Sie verlieren Ihre Gültigkeit. Dennoch sollte die Versicherung innerhalb kurzer Zeit über den Sterbefall informiert werden, damit die Verträge aufgehoben werden.

Privathaftpflicht, Hausrat und Krankenversicherung enden mit dem Tod des Versicherten

Bei einer Einzelversicherung endet ein Vertrag für eine Privathaftpflicht mit dem Tod des Versicherten. Für Angehörige, die mitversichert sind, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragszahlung bestehen. Zahlt ein Hinterbliebener Privathaftpflichtversicherung weiter, wird er zum Versicherungsnehmer.Der Vertrag einer Hausratversicherung läuft nur dann weiter, wenn einer der Erben eine Wohnung oder ein Haus übernimmt. Ansonsten endet sie maximal zwei Monate nach dem Tod des Versicherten.

Eine Krankenversicherung wird am Ende des Monats nach dem Tod des Versicherungsnehmers beendet. Bei einer Familienversicherung sind die Angehörigen zwei Monate weiterhin versichert. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen die Versicherten mitteilen, ob sie den Vertrag fortführen wollen. Die Aufhebung einer Hausratversicherung kann erfolgen, sobald der Hausrat aufgelöst wurde. Eine Gebäudeversicherung geht automatisch auf die Erben über. Eine Privathaftpflichtversicherung muss dann nicht aufgehoben werden, wenn ein Lebenspartner im Vertrag mitversichert ist. Hier kann auf einen Single-Tarif umgestellt werden. Das gleiche gilt auch für eine Rechtsschutzversicherung.

In der Anlage finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie die Versicherung über den Todesfall informieren können. Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.

 

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