Mehrere Versicherungsverträge gleichzeitig zum Ablauf kündigen

Es gibt gute Gründe, Verträge zu Kündigungen: zu hohe Beiträge, zu geringe Leistungen oder einfach nicht notwendig. Oft sind die Preisunterschiede in einzelnen Sparten enorm, es lohnt sich, auf günstigere Policen umzusteigen. Sind Kunden generell mit ihrer Versicherung unzufrieden und laufen Sachversicherungen über eine Gesellschaft, lassen sich mehrere Verträge gleichzeitig zum Anlauf kündigen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das seit 2009 auch für Altverträge gilt, ermöglicht eine leichtere Kündigung.

Kündigungsfristen beachten

Bei einer ordentlichen Kündigung sind Fristen einzuhalten. Diese sind aus den Unterlagen zu entnehmen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei den Sachversicherungen, wie Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude,- Unfall-, Rechtsschutzversicherung, handelt es sich in der Regel um Jahresverträge. Sie können zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr beginnt bzw. endet mit dem Tag des Vertragsabschlusses, das Datum steht im Versicherungsschein. Drei Monate vor Vertragsende muss die Kündigung der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Beispielsweise begann ein Vertrag am 1. August 2002. Das Versicherungsjahr endet somit immer am 31. Juli. Die Kündigung muss also am 30. April beim Versicherer ankommen.

Kündigung von Langzeitverträgen jetzt jährlich

Policen mit langen Laufzeiten können jetzt jährlich gekündigt werden. Dies sind meist Verträge, die fünf oder gar zehn Jahre laufen. Für Verträge, mit Laufzeiten bis drei Jahre, gilt diese jährliche Kündigungsfrist aber nicht. Neue Versicherungsverträge dürfen nie länger als für maximal drei Jahre abgeschlossen werden.

Recht auf Sonderkündigung

Wird der Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern, können Kunden das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für sehr alte Policen. Der Versicherer ist verpflichtet, mindestens einen Monat vorher über eine geplante Anhebung der Beiträge zu informieren und er muss auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wer also außerordentlich kündigen will, kann dies innerhalb eines Monats tun. Dabei kommt es nicht darauf an, um wie viel ein Beitrag erhöht wird, bereits ein Cent ermöglicht das Kündigungsrecht.

Um die Vorlage zur Kündigung mehrerer Versicherungen zu nutzen, klicken Sie auf den Link. Das Formular beinhaltet alle Felder für die relevanten Daten. Für verschiedene Verträge sind die jeweiligen Vertragsnummern einzutragen. Der Vordruck muss unterschrieben werden.  Natürlich dient der Text auf der Vorlage als Muster und ist frei veränderbar. Für einen Versicherungswechsel wird eine Kündigung als Nachweis benötigt. Versenden Sie eine Kündigung immer als Einwurf-Einschreiben und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.