Marktplatzbetreiber verlangen Umsatzsteuernachweis gewerblicher Verkäufer

Gewerbliche Verkäufer müssen neuerdings einen Umsatzsteuernachweis erbringen

Viele Verkäufer auf Online Marktplätzen haben zur Zeit eine Aufforderung der Marktplatzbetreiber erhalten, diesen eine Bescheinigung vorzulegen, die den Anforderungen des §22 f. UStG entspricht. Grund für diese Verlangen ist die Gesetzesänderung 2019, die die Vorlage eines gültigen Umsatzsteuernachweises vom Verkäufer auf diesen Verkaufsplattformen mit sich bringt. Die Marktplatzbetreiber teilen den Verkäufern gleichzeitig mit, dass ohne Verlage des Umsatzsteuernachweis ein weiterer Verkauf auf dem Online Marktplatz / der Verkäufer-Plattform nicht mehr möglich ist. Da bei vielen Verkäufern eine Verunsicherung über diese prinzipiell steuerrechtliche Problematik vorherrscht, hier ein paar Anmerkungen zur Sache:

Was ist der Grund für das Verlangen der Marktplatzbetreiber?

Die Gesetzesänderung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen ist der rechtliche Hintergrund dieser Anforderungen. Dabei geht es ausschließlich um den Verkauf von Waren im Internet auf Plattformen wie ebay oder auch dem Marktplatz von Amazon sowie weiterer Betreiber. Kernsatz des Gesetzes ist die Begründung der Haftung der Marktplatzbetreiber für umsatzsteuerrechtliches Fehlverhalten ihrer Verkäufer und damit Nutzer auf der Plattform. Da die steuerrechtliche Haftung mit der Gesetzesänderung auf die Marktplatzbetreiber übertragen bzw. ausgedehnt wird, sind diese natürlich aus reinem Eigeninteresse sehr daran interessiert, ihre Nutzer zu steuerlich korrektem Verhalten bei der Umsatzsteuer aufzufordern und dieses auch durch einen Umsatzsteuernachweis zu kontrollieren. Die Gesetzesänderung entfaltete ihre Wirkung per 01. Januar 2019.

Ziel des Gesetzes

In der Vergangenheit kam es häufig zu einer Hinterziehung oder Vermeidung von fälligen Umsatzsteuern, weil besonders Händler aus dem asiatischen Raum ihre Waren auf bekannten Marktplätzen auch in Deutschland ohne Umsatzsteuer-Ausweis verkauft haben. Dadurch hatten diese Händler nicht nur eine Ersparnis an der Umsatzsteuer, sondern verfügten auch über einen ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber der deutschen Konkurrenz, weil diese Händler natürlich teurer verkaufen mussten, weil die Umsatzsteuer in die Verkaufspreise eingepreist werden musste. Den Marktplatzbetreibern war es weitgehend gleichgültig bzw. diese hatten kein Interesse an einer strikten Kontrolle eines Umsatzsteuernachweis, weil die Verkäufe auch so liefen und Provisions durch Verkaufsgebühren und Einstellgebühren erwirtschafteten. Da keine Haftung bei den Plattformen lag, hatten diese auch keine Nachteile zu befürchten.

Diese Rechtslage hat sich durch die Gesetzesänderung grundlegend geändert. Jetzt müssen die Plattformen und Marktplatzbetreiber befürchten, von den Finanzbehörden direkt für Fehlverhalten in steuerlicher Hinsicht durch die Verkäufer, die die Umsatzsteuer umgehen, verantwortlich und auch zahlungspflichtig gemacht zu werden.

Verbesserung der Wettbewerbssituation deutscher Händler

Das Gesetz verbessert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Anbieter für Waren, weil auch die asiatischen Händler jetzt ordnungsgemäß Umsatzsteuer entrichten müssen und damit ihre nicht marktgerechten Kampfpreise nicht halten können. Anderenfalls werden diese Händler von den Marktplätzen entfernt. Dafür sorgen die Plattform-Betreiber – schon um eigene Strafzahlungen anstelle der steuerpflichtigen Händler aus dem Ausland zu vermeiden.

Für wen ändert sich was?

Die Gesetzesänderung 2019 betrifft nur Verkäufer, die auf fremden Plattformen wie ebay oder Amazon ihre Waren verkaufen. Der Verkauf im eigenen Online-Shop verbleibt in eigener Verantwortung und ist von der Gesetzesänderung 2019 nicht betroffen. Der Umsatzsteuernachweis ist nur an den Plattformbetreiber eines fremden Marktplatzes zu übermitteln.

Handeln erforderlich

Händler müssen dieser Aufforderung zur Vorlage eines Umsatzsteuernachweis durch den Marktplatzbetreiber nachkommen, um nicht vom Handel auf der Plattform ausgeschlossen zu werden.

Wo und wie ist der Nachweis zu erhalten?

Der eigentliche Umsatzsteuernachweis bescheinigt dem Verkäufer gegenüber dem Marktplatzbetreiber, dass er ordnungsgemäß für die Umsatzsteuer angemeldet ist. Den Nachweis erhält man als Unternehmer nur auf Antrag direkt bei den Finanzbehörden. Wer als Unternehmer weiter verkaufen will und dabei den Online Marktplatz benutzen will, sollte auf jeden Fall daher auch fristgemäß auf die erhaltenen Anforderungen der Marktplatzbetreiber reagieren und den Nachweis sofort vorlegen. Wenn dieses nicht geschieht, muss der Verkäufer damit rechnen, vom Verkauf auf dem betreffenden Marktplatz tatsächlich ausgeschlossen zu werden.