Ein Wohnberechtigungsschein dient Mietern als Nachweis eines eventuellen Anspruchs auf öffentlich geförderten Wohnraum. Rechtlich basiert der Wohnberechtigungsschein auf dem Wohnraumförderungsgesetz sowie dem Wohnungsbindungsgesetz.
Gerade in größeren Städten sind die Mieten in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Trotz eines Mangels an Sozialwohnungen lohnt sich die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins daher, da er einkommensschwachen Personen zumindest die Chance gibt, eine verhältnismäßig günstige Wohnung zu erhalten.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Prinzipiell haben alle Personen, deren Wohnsitz sich dauerhaft in Deutschland befindet, Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Zudem darf das Einkommen des Antragsstellers eine bestimmte Grenze, die die jeweiligen Bundesländer festlegen, nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen.
Darüber hinaus haben die Gemeinden das Recht, eine Mindestaufenthaltsdauer festzulegen. Wohnt der Antragsteller noch nicht lange genug in der entsprechenden Stadt, kann er auch keinen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Wo kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden?
Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins sind die Wohnungsämter der Gemeinden zuständig. In vielen Fällen können Interessenten über die Internetplattform der Gemeinde genaueres erfahren oder sich direkt im Rathaus Informationen einholen, wohin sie sich wenden müssen.
Wohnberechtigungsschein Typ A
Solange ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird, wird ein Wohnberechtigungsschein Typ A ausgestellt. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt in diesem Fall direkt durch die zuständige Behörde.
Wohnberechtigungsschein Typ B
Ist das Einkommen höher, besteht die Möglichkeit einen Wohnberechtigungsschein Typ B zu erhalten. In diesem Fall kümmert sich der Mieter selbst um die Wohnung und stellt seinen Antrag erst dann, wenn er eine konkrete Wohnung angeboten bekommt.
Die Dringlichkeit ist bei der Wohnungsvergabe entscheidend
Sozialwohnungen sind knapp. Sie werden daher anhand der Dringlichkeit, mit der ein potentieller Mieter eine Bleibe benötigt, vergeben. Aus diesem Grund wird auf dem Wohnberechtigungsschein eine Dringlichkeitsstufe vermerkt.
Häufig werden Gemeinden erst dann aktiv, wenn ein akuter Bedarf, etwa aufgrund von Krankheit oder drohender Obdachlosigkeit, besteht. Wer einfach nur in einen anderen Stadtteil umziehen möchte, hat hingegen meist schlechte Karten.
Diese Unterlagen müssen Sie einreichen
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen wollen, müssen Sie eine ganze Reihe von Unterlagen einreichen. Beachten Sie dabei, dass stets das Einkommen aller Personen, die in Ihrem Haushalt leben, relevant ist.
Diese Unterlagen sind als Einkommensnachweis notwendig:
- Einkommenserklärung aller Mitglieder Ihres Haushalts für das letzte Jahr
- Die letzten Steuerbescheide
- Nachweise, falls ein Familienmitglied Rente bezieht
- Details zu steuerfreien Einkünften wie Eltern- oder Arbeitslosengeld
- Informationen zu erhaltenen Unterhaltszahlungen
- Angaben zu Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Bei Harz IV: Nachweis zu Höhe und Bezugszeitraum
- Schulbescheinigungen für Schüler ab 16 Jahren
Zur Berechnung von eventuellen Freibeträgen können zudem folgende Unterlagen notwendig sein:
- Mutterpass
- Nachweis zu künftig anstehenden Unterhaltszahlungen
- Sorgerechtserklärung, wenn Sie vom anderen Elternteil getrennt leben
- Schwerbehindertenausweise
- Heiratsurkunde
Nicht zum Einkommen zählen beim Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins übrigens Wohngeld, Kindergeld oder auch Leistungen, die Sie von Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung erhalten.
Wer hat Chancen auf einen Wohnberechtigungsschein?
Wie die Chancen für einen Wohnberechtigungsschein stehen, hängt in erster Linie vom Einkommen ab. Die genauen Einkommensgrenzen können sich je nach Bundesland unterscheiden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob Sie die Anforderungen erfüllen.
Bei folgenden Personengruppen, stehen die Chancen gut, dass das der Fall ist:
- Alleinerziehende
- Studenten
- Senioren
- Auszubildende
- Behinderte
- Rentner
- Bezieher von Harz IV
So groß darf die Wohnung sein
Wie groß die Wohnung, die Sie auf Grundlage eines Wohnberechtigungsscheins beziehen, sein darf, hängt davon ab, mit wie vielen Personen Sie in einem Haushalt leben. Einzelpersonen haben einen Anspruch auf 45 m². Für jede weitere Person kommen 15 m² hinzu.
Fazit: ein Wohnberechtigungsschein hat viele Vorteile
Wer sich für den Bau von Sozialwohnungen entscheidet, profitiert von öffentlichen Fördermitteln. Im Gegenzug wird dieser geförderte Wohnraum dafür einkommensschwachen Personengruppen, die es auf dem freien Wohnungsmarkt schwer haben, zur Verfügung gestellt.
Für Mieter hat der geförderte Wohnraum den Vorteil, dass der Eigentümer die Höhe der Miete nicht frei bestimmen kann, sondern sich an bestimmte Grenzen halten muss. Zudem sind bei Sozialwohnungen keine starken Erhöhungen des Mietpreises möglich. Das sorgt dafür, dass sich Mieter ihre Wohnung auch in ein paar Jahren noch leisten können.
Sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, lohnt es sich daher in jedem Fall, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
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