Schwerbehindertenausweis: rechtliche Hintergründe und Beantragung

Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass bei ihnen vor der Beantragung ein Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr festgestellt wurde.

Der Ausweis dient bundeseinheitlich als Nachweis über die Schwere der Beeinträchtigung und das damit verbundene Recht sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu dürfen.

Merkmale und Daten auf dem Ausweis

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Darf die Person, auf die der Ausweis ausgestellt wurde, kostenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen, ist er zur Hälfte orange.

Der Schwerbehindertenausweis wird seit 2013 im gleichen Format wie Bankkarten oder Personalausweise ausgestellt. Er hat für gewöhnlich eine Gültigkeit von fünf Jahren und wird bei Menschen mit Behinderung, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, in der Regel mit einem Lichtbild versehen. Lässt sich aufgrund der Art der Beeinträchtigung vermuten, dass keine Besserung möglich ist, kann ein Schwerbehindertenausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

Zu den Informationen, die neben der Gültigkeit, dem Namen des Inhabers sowie der ausstellenden Behörde auf dem Ausweis abgedruckt sind, gehört der Grad der Behinderung (Kurzform: GdB) in Prozent.

Zudem gibt der Schwerbehindertenausweis anhand von sogenannten Merkzeichen Aufschluss über die Art der Behinderung oder auch über besondere Vergünstigungen, auf welche die betroffene Person Anspruch hat. So steht BI zum Beispiel für blind, GI für gehörlos und aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung.

Hintergrund und rechtliche Grundlagen

In Deutschland gilt, dass Menschen ohne Behinderung gegenüber Menschen mit einer Behinderung grundsätzlich nicht bevorzugt werden dürfen. Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt wurde, gelten als schwerbehindert.

Für die Teilnahme dieser Menschen gibt es besondere gesetzliche Regelungen, die in Paragraf 2 des 9. Sozialgesetzbuchs festgelegt sind. Die gesetzlichen Vorgaben für Schwerbehindertenausweise sind in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) verankert.

Diese Gesetze sollen Menschen mit Behinderung schützen und ihnen ihren Alltag erleichtern.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Alle schwerbehinderten Menschen haben die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dafür muss der Grad der Behinderung jedoch zunächst durch einen Arzt festgestellt und schriftlich bestätigt worden sein.

Der Arzt sollte bei der Formulierung seines Schreibens darauf achten, nachvollziehbar darzulegen, inwieweit sich die Behinderung auf die betroffene Person auswirkt.

In diesem Zusammenhang gilt es außerdem zu beachten, dass die Beeinträchtigung über einen längeren Zeitraum vorliegen und dokumentiert sein muss. Denn ein kurzfristiges Leiden berechtigt nicht dazu, einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen.

Der Grad der Behinderung muss nicht durch eine einzelne Beeinträchtigung verursacht werden, sondern kann sich auch aus mehreren zusammensetzen, wobei jede der Funktionsstörungen für sich genommen mindestens einen GdB von 10 Prozent aufweisen muss.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie Ihrem Antrag alle relevanten Unterlagen beifügen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Krankenhausberichte
  • Ärztliche Gutachten
  • Unterlagen von Rehamaßnahmen
  • Arztbriefe
  • Abschlussgutachten von Kuren

Liegen die letzten Untersuchungsergebnisse bereits mehr als ein Jahr zurück, wird das Versorgungsamt sehr wahrscheinlich darauf bestehen, dass Sie sich erneut begutachten lassen.

Antragsformulare

Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, können Sie das Versorgungsamt telefonisch oder schriftlich kontaktieren und um Zusendung des entsprechenden Formulars bitten. Darüber hinaus liegen die Anträge auch häufig auf Sozialämtern, Bürgerläden oder bei Behindertenverbänden zur Mitnahme aus.

Alternativ können Sie sich die Formulare für Ihren Erstantrag aber auch über die folgenden Links von den Webseiten der Bundesländer herunterladen: