Für wen sich eine Steuererklärung lohnt – und für wen nicht

Nicht alle Arbeitnehmer in Deutschland sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Überlegen sollten sie es sich aber trotzdem, denn ohne Steuererklärung könnten sie dem Finanzamt mehrere hundert Euro schenken. Wann sich eine Abgabe der Steuererklärung lohnt und wann Sie darauf verzichten können, lesen Sie hier…

Welche Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben?

Nicht alle Arbeitnehmer haben die Wahl, ob Sie eine Erklärung abgeben oder nicht. Für bestimmte Gruppen besteht die sogenannte Veranlagungspflicht. Damit müssen Sie einmal pro Jahr Ihre Steuern dem Finanzamt gegenüber erklären. Denn die Behörde geht in diesem Fall davon aus, dass Sie zu wenig Steuern gezahlt haben und möchte diese nun zurück.

Folgende Arbeitnehmer betrifft die Veranlagungspflicht:

  • Arbeitnehmer, die die Lohnsteuerklassenkombination III und V haben. Oder diejenigen Beschäftigten, die sich mit ihrem Partner IV mit Faktor teilen.
  • Arbeitnehmer, die Nebeneinkünfte haben oder sogenannte Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten haben.
  • Arbeitnehmer, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben.
  • Arbeitnehmer, die im Steuerjahr den Arbeitgeber gewechselt haben und dieser nicht die Lohnsteuerabzugsmerkmale des vorangehenden Arbeitgebers übernommen hat.
  • Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse IV.

Wann sollte ich eine freiwillige Steuererklärung machen?

Neben dieser Gruppe von Arbeitnehmern existieren auch diejenigen, die auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abgeben können. Und genau das kann sich wirklich lohnen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die durchschnittliche Steuererstattung bei über 1000 Euro – da sollte man sich durchaus überlegen, den Aufwand für eine Steuererklärung auf sich zu nehmen.

Ob es für eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuern gibt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren und zum Großteil von Ihrer ganz individuellen Situation ab. Trifft einer der folgenden Sachverhalte jedoch auf Sie zu, sollten Sie überlegen, eine Steuererklärung zu machen:

  • Sie waren im Steuerjahr arbeitslos.
  • Sie haben geheiratet oder Nachwuchs bekommen.
  • Sie hatten hohe Werbungskosten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie mehr als 15 Kilometer zu Ihrem Arbeitsplatz fahren müssen. Aber auch eine Weiterbildung oder ein häusliches Arbeitszimmer gehören zu den finanziellen Belastungen, die von der Steuer abgesetzt werden können. Der Pauschalbetrag für Werbungskosten liegt aktuell bei 1000 Euro pro Jahr. Überschlagen Sie doch schnell, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnen könnte!
  • Sie haben Geld für Versicherungen (auch Altersvorsorge) und andere Sonderausgaben aufgewendet.
  • Sie hatten im vergangenen Steuerjahr außergewöhnliche Belastungen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen zur Pflege oder auch Wiederbeschaffungskosten nach einem Brand, Hochwasser oder einer anderen Katastrophe.
  • Sie haben Handwerker oder andere Dienstleistungen bezahlt. Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können ebenfalls zu einem Teil von der Steuer abgesetzt werden.
  • Sie sind alleinerziehend.
  • Sie haben zu viel Abgeltungssteuer gezahlt.
  • Sie sind Vermieter und hatten einen Verlust bei Ihrem Mietobjekt.
  • Sie haben vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Nach der Steuererklärung droht Rückzahlung: Was nun?

Neben den Fällen, in denen sich eine Steuererklärung mit einer Rückzahlung vom Finanzamt auszahlt, gibt es hin und wieder auch das Gegenteil: Sie machen eine Steuererklärung und es kommt heraus, dass Sie dem Staat mehrere hundert Euro schulden. Was dann?

In dieser Situation können Sie von Ihrem Recht auf Einspruch zurückgreifen. Das gilt nämlich für den Zeitraum von einem Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Allerdings gilt das nur, wenn Sie eine freiwillige Abgabe gemacht haben. Dann können Sie Ihren Antrag zurückziehen und damit eine Nachzahlung verhindern.

Eine Ausnahme gibt es hierbei jedoch: Sollte Ihr Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten haben, müssen Sie diese in jedem Fall ausgleichen.