Vorlage gewerblicher Index Mietvertrag

Für einen rechtsgültigen Mietvertrag mit Indexierung ist die Schriftform des Vertrages unabdingbar. Als weitere Voraussetzung ist die Anpassung der Indexierung in beide Richtungen Grundlage für einen wirksamen Vertrag. Damit ist nur ein Indexmietvertrag mit Regelungen zum Anstieg als auch zur Senkung entsprechend des Verbraucherpreisindex wirksam. Ein Vertrag, welcher nur die Erhöhung gemäß der Teuerungsrate beinhaltet, ist unwirksam. Hier können Sie die Vorlage anfordern.

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Beschreibung

Ein Mietvertrag mit integrierter Indexierung ist ein Vertrag zwischen einem Mieter und einem Vermieter, bei dem sich der festgelegte Kaltmietpreis automatisch mit dem Verbraucherpreisindex anpasst. Analog zu den üblichen Mietverträgen kann dieser Mietvertrag zwischen dem Mieter und Vermieter in Schriftform für Wohnzwecke oder Gewerbezwecke vereinbart werden.
Die Anpassung der Nettokaltmiete auf Basis der allgemeinen Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) bedeutet, dass sich die Mietpreisentwicklung nicht im örtlichen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen orientiert, sondern der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland die Grundlage für die Anpassung darstellt. Die Teuerungsrate wird in regelmäßigen Abständen vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Die rechtliche Grundlage für einen Indexmietvertrag ist in § 557 b BGB definiert.

Welche Unterschiede bestehen zu einem normalen Mietvertrag?

Bei einem indexierten Mietvertrag sind weitere Mieterhöhungen ausgeschlossen. Im Gegensatz zu einem üblichen Mietvertrag kann der Vermieter nicht aufgrund einer sich geänderten Marktlage bzw. teureren Vergleichswohnungen die Miete nach den §§ 558 bis 560 BGB erhöhen. Eine Ausnahme bildet eine baulich notwendige Maßnahme, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat. In diesem Sonderfall ist eine Erhöhung nach § 559 möglich.
Ein weiterer Unterschied ist, dass das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien unbefristet ausgeschlossen werden kann.

Welchen Voraussetzungen unterliegt die Wirksamkeit eines Indexmietvertrages?

Für einen rechtsgültigen Mietvertrag mit Indexierung ist die Schriftform des Vertrages unabdingbar. Als weitere Voraussetzung ist die Anpassung der Indexierung in beide Richtungen Grundlage für einen wirksamen Vertrag. Damit ist nur ein Indexmietvertrag mit Regelungen zum Anstieg als auch zur Senkung entsprechend des Verbraucherpreisindex wirksam. Ein Vertrag, welcher nur die Erhöhung gemäß der Teuerungsrate beinhaltet, ist unwirksam.
Die Klausel über die Erhöhung darf zu keiner überproportionalen Mieterhöhung führen. Das bedeutet, dass die Veränderung der Nettokaltmiete exakt der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex entsprechen muss.

Wann kommt der Indexmietvertrag zum Einsatz?

Der Mietvertrag mit Indexierung bietet für beide Vertragsparteien über einen definierten eine gewisse Sicherheit. Der Vermieter kann sicher sein, dass es stetige Mietpreisanpassungen im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate gibt und keine aufwendigen Mieterhöhungsschreiben nach Vergleichswohnungen oder Mietspiegel aufgesetzt, zugestellt und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden müssen.
Für den Mieter bietet diese Mietvertragsform eine gewisse Sicherheit, dass auch bei exorbitanten, unerwarteten Verbesserungen der Wohnlage, keine starken Mieterhöhungen möglich sind. In stark nachgefragten Lagen sind je nach Wohngebiet Mietpreiserhöhungen von 15 bis 20 Prozent innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren möglich. Bei einer Indexierung sind derartige Preissprünge in der Vergangenheit nicht realisiert worden, da der Verbrauchpreisindex stetig aber moderat steigt.
Insbesondere in Gewerbeverträgen wird diese Vertragsform gewählt, da je nach Gewerbeart der Mieter bei einem steigenden Verbraucherpreisindex mit profitiert und damit erhöhte Mietpreissteigerungen, welche über die Teuerungsrate hinausgehen, ausgeschlossen sind.

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