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Für Sie als Eigentümer ist eine solche Probefahrt jedoch durchaus mit Risiken verbunden. Denn was ist eigentlich, wenn der Interessent bei der Testfahrt mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht oder gegen Verkehrsregeln verstößt? Schlimmstenfalls müssen Sie dafür haften.
Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, Ihre Autoschlüssel niemals einfach so aus der Hand zu geben, sondern stets auf eine schriftliche Vereinbarung für die Probefahrt zu bestehen.
Wer haftet bei Schäden?
Prinzipiell gilt, dass für Schäden der Verursacher haftet. Ist die Haftungsfrage vor einer Probefahrt jedoch nicht eindeutig geklärt, kann es für Sie als Halter des Fahrzeugs schnell teuer werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, an dem noch weitere Fahrzeuge beteiligt sind.
Haben Sie für Ihr Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel zumindest die entstandenen Schäden. Allerdings ist die Schadensmeldung für Sie mit einer Zurückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse und einer Erhöhung Ihrer Versicherungsprämie verbunden.
Mit einer schriftliche Probefahrtvereinbarung können Sie sich für diesen Fall absichern und sich die Übernahme aller Kosten durch den Interessenten bestätigen lassen. Beabsichtigen Sie hingegen einen Haftungsausschluss des Kaufinteressenten, so bietet sich die geprüfte Vorlage Haftungsausschluss bei Probefahrten an.
Auch Käufer sollten auf eine Probefahrtvereinbarung bestehen
Eine Probefahrtvereinbarung sichert jedoch nicht nur den Verkäufer gegen mögliche Probleme ab. Auch der Käufer erhält durch sie eine Sicherheit. Das spielt vor allem im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz des Fahrzeugs eine Rolle. Denn je nach abgeschlossener Police ist für den Testfahrer nicht zwangsläufig ein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden.
Sofern Sie einen Gebrauchtwagen als potentieller Käufer Probe fahren möchten, sollten Sie daher ebenfalls auf eine schriftliche Probefahrtvereinbarung bestehen.
Inhalte der Probefahrtvereinbarung
Damit die Probefahrtvereinbarung ihren Zweck erfüllt und für beide Seiten mögliche Risiken ausschließt, ist es wichtig, dass in ihr alle relevanten Details vermerkt werden. Dazu gehören zunächst einmal selbstverständlich die persönlichen Daten des Verkäufers und des Interessenten sowie genaue Angaben zum Fahrzeug.
Darüber hinaus sollte in der Vereinbarung festgehalten werden, wie lange die Probefahrt sein wird. Nicht zuletzt sind außerdem Angaben zur Haftung sowie zum Versicherungsschutz des Autos notwendig.
Optional kann zudem vereinbart werden, dass der Kaufinteressent für die Dauer der Probefahrt eine Sicherheit hinterlegt. Ist dies der Fall, sollte auch das in der Probefahrtvereinbarung festgehalten werden.
Muster-Probefahrtvereinbarung downloaden
Weder der Verkäufer noch der Interessent sollten bei der Testfahrt eines Gebrauchtwagens darauf verzichten, eine schriftliche Probefahrtvereinbarung zu unterzeichnen. Diese gibt beiden Parteien Sicherheit und klärt Fragen bezüglicher der Haftung bei einem Unfall.
Der Verkäufer sollte sich darüber hinaus unbedingt den Führerschein des Fahrers zeigen lassen. Denn es liegt zumindest zum Teil in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass dieser über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Wenn Sie eine Vorlage für eine Probefahrtvereinbarung benötigen, sind Sie hier genau richtig. Laden Sie sich einfach das Muster, welches wir für Sie erstellt haben, als Word-Dokument herunter und ergänzen Sie die relevanten Informationen bequem an Ihrem PC.