Versicherung widerrufen

Auch wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist, können Versicherungsnehmer diesen widerrufen. Das Widerrufsrecht ist ein gesetzlich verankerter Anspruch. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. In der Regel gilt eine Frist von 14 Tagen. Die genauen Fristen bei Versicherungen hängen dagegen von der Art der Versicherung ab. Darüber hinaus sind weitere Punkte zu beachten.

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Beschreibung

Widerruf bei Versicherungen: Antrag widerrufen

Wer eine Versicherung mit einer Laufzeit von über einem Jahr beantragt, hat die Möglichkeit diese bis zu 14 Tage nach Unterschrift des Vertrages zu widerrufen. Dieses Recht gilt nur für Privatpersonen, nicht für Firmenversicherungen.

Wichtig zu wissen:

Die Widerrufsfrist beginnt damit, dass der Versicherte über dieses Widerrufsrecht belehrt wird. Geschieht dies nicht bei der Unterschrift des Dokuments, dann haben Kunden ein erweitertes Widerrufsrecht.

Der Versicherer ist dafür verantwortlich, dass alle Unterlagen und Informationen vorliegen und ausgehändigt werden. Erst dann beginnt der Fristlauf rechtsgültig.

Die Widerrufsfrist gilt auch Versicherungsabschlüssen, die online abgeschlossen werden. Nach dem Ausfüllen des Antrags erhalten die Versicherungsnehmer eine E-Mail mit der Bestätigung und der Vertragsnummer. Gleichzeitig muss auch für Online-Abschlüsse gelten, dass alle Unterlagen und Dokumente dem Antragsteller vorliegen.

So wird ein Widerruf korrekt verfasst

Grundlage für die Widerrufserklärung ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier ist festgelegt, dass ein Widerruf in Textform erfolgen muss. Nicht nur ein Brief, sondern auch ein Fax oder eine E-Mail sind für eine Widerrufserklärung zulässig. Unser Vordruck kann als Orientierung dienen.

Mit der ersten Prämie erlischt das Widerrufsrecht

Möglicherweise wird das Widerrufsrecht ungültig, wenn die Versicherungsnehmer eine erste Prämie bezahlen. Denn damit wird der Wille bekräftigt, die Versicherung nutzen zu wollen. Versuchen Vermittler eine erste Prämie direkt bar zu erhalten, versuche sie möglicherweise das Widerrufsrecht einzuschränken. Versicherungsnehmer sollten daher diesen Punkt besonders im Auge behalten.

Widerspruch nach Erhalt des Versicherungsscheins

Bis zu 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheines haben Kunden die Möglichkeit, Widerruf einzulegen. Dazu ist es sinnvoll, den Briefumschlag mit dem Eingangsdatum aufzubewahren, um die Frist nachweisen zu können.

Widerruf bei Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bei diesen Versicherungsarten ist das Widerrufsrecht eingeschränkt, da ein Rücktrittsrecht vorgesehen ist. Für das Rücktrittsrecht gilt eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Diese beginnt mit Vertragsunterschrift. Wenn eine Versicherung nicht innerhalb dieser Frist gekündigt wird, ist ein Vertrag generell bindend.

Unterlagen prüfen, Angebote vergleichen und auf kurze Widerrufsfrist achten

Mit 14 Tagen bleibt für einen Widerruf relativ wenig Zeit. Die Frist kann auch dazu genutzt werden, Vergleichsangebote einzuholen. Unser Tipp lautet deshalb, innerhalb der kurzen Widerrufsfrist alle Dokumente zu überprüfen und rasch zu entscheiden, ob ein Widerruf erfolgen soll oder nicht.

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