Beschreibung
Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erholungsurlaub
Es spielt keine Rolle, ob Sie Vollzeit arbeiten oder nur in Teilzeit beschäftigt sind. Als Arbeitnehmer haben Sie in jedem Fall Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Gesetzgeber schreibt einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen vor, sodass Sie wenigstens vier Wochen im Jahr nicht arbeiten müssen.
Da auch Samstage als Werktag zählen, stehen Ihnen bei einer 5-Tage-Woche somit mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Eine Abweichung von diesem gesetzlichen Mindestanspruch ist zwar möglich, muss jedoch zugunsten des Arbeitnehmers sein.
Ihren vollen Urlaubsanspruch haben Sie erst nach sechs Monaten im Betrieb erworben. Davor stehen Ihnen jedoch anteilige Urlaubstage zur Verfügung, die Sie nutzen können.
Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen
Generell hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass es seinen Angestellten möglich ist, ihren Urlaub zu nehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese sich frei nehmen können, wann immer sie das möchten.
Denn prinzipiell muss der Urlaubsantrag vom Unternehmen ausdrücklich genehmigt werden. Wünsche müssen zwar berücksichtigt werden. Darauf verlassen können Sie sich jedoch nicht.
So kann Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsantrag unter anderem ablehnen, wenn wichtige betriebliche Belange dagegen sprechen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn zu einer bestimmten Jahreszeit die Auftragslage üblicherweise sehr hoch ist oder im Unternehmen aktuell viele Mitarbeiter aufgrund von Krankheiten ausgefallen sind.
Ebenso haben Angestellte mit schulpflichtigen Kindern gegenüber kinderlosen Mitarbeitern während der Schulferien einen vorrangigen Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber berücksichtigen muss.
Genehmigung Ihres Urlaubsantrags
Hinsichtlich der Genehmigung Ihres Urlaubsantrags gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen, die dem Arbeitgeber vorschreiben, wie lange er sich dafür Zeit lassen darf. Aus diesem Grund ist es Arbeitnehmern zu empfehlen, ihren Antrag stets so früh wie möglich zu stellen.
In vielen Unternehmen wird die Urlaubsplanung der Belegschaft ohnehin bereits Monate im Voraus für ein komplettes Jahr durchgeführt, sodass die Wünsche aller Angestellten so gut wie möglich mit einbezogen werden können.
Sollte die Zeit dennoch einmal knapp werden, etwa weil Sie sich durch eine frühzeitige Buchung einen besonders günstigen Reisepreis sichern wollen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und ihn um eine zeitnahe Reaktion auf Ihren Urlaubsantrag bitten.
Wann ein genehmigter Urlaub widerrufen werden kann
Generell darf ein einmal genehmigter Erholungsurlaub nicht einfach gestrichen werden. Der Gesetzgeber sieht hier lediglich für Krisensituationen, die das Unternehmen betreffen, eine Ausnahme vor. Haben Sie bereits eine Reise gebucht, muss Ihnen der Arbeitgeber dann allerdings die Kosten, die Ihnen durch die Stornierung oder Umbuchung Ihres Urlaubs entstehen, erstatten.
Ein hohes Arbeitsaufkommen zählt übrigens nicht als Krisensituation, die ein Streichen Ihres bereits genehmigten Urlaubs rechtfertigt. Ebenso darf Sie Ihr Chef nicht einfach zurück beordern, wenn Sie bereits am Strand liegen und die Sonne genießen.
Muss ein Urlaubsantrag schriftlich gestellt werden?
Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung, die es erforderlich macht, Urlaubsanträge in Schriftform einzureichen. Wie die Beantragung von Erholungsurlaub zu laufen hat, ist daher von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
In einigen Betrieben gibt es einen entsprechenden Vordruck, den alle Mitarbeiter nutzen müssen. Andere Firmen verzichten hingegen komplett auf schriftliche Urlaubsanträge und geben sich mit mündlichen Absprachen zufrieden.
Nutzen Sie unsere Vorlage für Ihren Urlaubsantrag
Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen bei Ihrem Urlaubsantrag jedoch stets der Schriftform den Vorzug zu geben. Falls Sie eine Vorlage benötigen, können Sie sich auf dieser Seite unser Muster für einen Urlaubsantrag herunterladen.
Selbstverständlich kann unser Vordruck im Word-Format sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmen genutzt werden.