Arbeitszeugnis

Arbeitgeber beschreiben in einem Arbeitszeugnis die Aufgaben und die Fachkenntnisse, die Leistungen sowie das Verhalten eines Mitarbeiters. Für eine Bewerbung besitzt ein Arbeitszeugnis als ein Eignungsnachweis eine entscheidende Rolle. Bei der Ausstellung eines Zeugnisses haben Arbeitgeber einige Punkte zu beachten, denn ein Arbeitszeugnis muss formalen und inhaltlichen Ansprüchen genügen.

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Beschreibung

Tipps für die Erstellung

Ein Arbeitszeugnis darf nicht beliebig geändert oder einfach frei geschrieben werden, es ist ein Dokument. Auf Verlangen sind Arbeitgeber nach § 630 BGB verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. In einem professionellen Zeugnis sind bestimmte Formulierungen üblich. Deshalb ist man gut beraten, Mustertexte und Vorlagen zu verwenden und diese auf einen Konkreten Fall abzuändern. Generell wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist detaillierter und insgesamt aussagekräftiger.

Arbeitgeber müssen sich objektiv und wahrheitsgetreu äußern, allerdings dürfen Arbeitnehmer keine ungerechtfertigten Nachteile entstehen, weshalb Arbeitszeugnisse wohlwollend zu formulieren sind. Rein rechtlich sind Geheimcodes verboten, die Aussagen im Zeugnis sollten unmissverständlich und deutlich sein. Allerdings wird in der Praxis auf sprachliche Details und Formulierungen sehr genau geachtet. Steht da etwa zur Zufriedenheit, zur vollen Zufriedenheit oder zur vollsten Zufriedenheit. dies ist rechtlich

Form und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Üblicherweise enthält ein Arbeitszeugnis folgende Punkte: Als Absender fungiert meist der Briefkopf, oft mit Firmenlogo, das den Arbeitgeber eindeutig identifiziert. Das Dokument wird als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt. Diese Spezifikation wird genannt. In der Einleitung werden persönliche Daten, die Dauer der Beschäftigung, die Position oder Stellenbeschreibung etc. dargestellt. Der Hauptteil beschreibt ausführlich und im Detail das Tätigkeitsprofil. Hier werden die Leistungen beurteilt und das Verhalten des Mitarbeiters, zum Beispiel im Team, den Kunden gegenüber, etc. wird dargestellt. Ein abschließender Satz ist nicht zwingend notwendig. Ort, Datum und Unterschrift des Vorgesetzten jedoch dürfen nicht fehlen.

Nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis auf Geschäftspapier gedruckt sein, um den offiziellen Charakter des Dokuments auch formal zu unterstreichen.

Fehler, die man bei Arbeitszeugnissen vermeiden sollte

Arbeitnehmer besitzen einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie müssen dieses jedoch aktiv einfordern. Der Rechtsanspruch verjährt nach drei Jahren. Ein Zeugnis ist möglichst objektiv und im Grundton positiv zu verfassen. Dennoch muss es aussagekräftig und wahrheitsgemäß sein. Die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers sind zu beachten, also enthält man sich persönlicher Wertungen oder peinlicher Vorkommnisse. Angaben zum Gehalt sind tabu, ebenso der Kündigungsgrund, es sei denn, der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, letzteren zu nennen. Ein Zeugnis ist eine Urkunde, es ist sehr sorgfältig zu formulieren, denn es kann nicht beliebig oft umformuliert werden.

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