Beschreibung
Nur mit „Muttizettel“ dürfen Jugendliche länger ausgehen
Nach Mitternacht noch Partys feiern und Ausgehen bis in die Morgenstunden ist erst erlaubt, wenn man über 18 Jahre, also volljährig ist. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen bis 22.00 Uhr, maximal bis 24.00 Uhr feiern. Die genauen Regelungen hierzu finden sich im Jugendschutzgesetz.
Wer dennoch länger feiern will, braucht einen sogenannten „Muttizettel“. Einen Mamaschein oder Partyzettel muss also vorzeigen, wer noch unter 18 Jahre alt ist und ohne Eltern eine Party oder andere Abendveranstaltung besuchen will. Denn laut Jugendschutzgesetz ist es Kindern unter 16 Jahren nicht erlaubt, eine Gasstätte oder Tanzveranstaltung zu besuchen. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen sich Jugendliche in Discos und Gaststätten bis 24 Uhr aufhalten.
Inhalt, Form und offizielle Bezeichnungen
Ob es nun umgangssprachlich Partyschein, Party-Zettel oder Mamaschein genannt wird, gemeint ist ein U18 Formular, eine Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigen, dass Jugendliche unter 18 Jahren länger als gesetzlich vorgeschrieben ausgehen dürfen. Hierzu gilt es einiges zu beachten.Nutzen Sie dazu die Vorlage Erziehungsbeauftragung, um einen professionellen Muttizettel nach Jugendschutzgesetz auszustellen.
Eine Erziehungsbeauftragung ist also die schriftliche Erlaubnis der Eltern für Jugendliche, ein Konzert, eine Party oder die Disko zu besuchen, auch dann, wenn dies laut Gesetz nicht mehr erlaubt wäre.
Ausfüllen und unterschreiben dürfen diese Erziehungsbeauftragung natürlich die Eltern oder der Vormund und Aufsichtspersonen die über 18 Jahre alt sind. Sogenannte Aufsichtspersonen sollten tatsächlich Vertrauenspersonen sein. Man sollte sie persönlich kennen.
Generell sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, auf ihr Kind zu achten. Sie dürfen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzten. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass Jugendliche wieder sicher nach Hause kommen.
Inhalt – Was muss draufstehen?
Der Mamazettel muss selbstverständlich von einem Elternteil bzw. Vormund eigenhändig unterschrieben sein. Eingetragen sein müssen Name und Geburtsdatum des Jugendlichen und der Name der Aufsichtsperson, die an diesem Abend die Verantwortung übernommen hat. Auf die Erziehungsbeauftragung gehören natürlich Datum und Name der Veranstaltung sowie eine Begrenzung der Uhrzeit.
Vorgelegt werden sollte auch eine Kopie des Ausweises, damit die Unterschriften abgeglichen werden können. Diese Erziehungsbeauftragung der Eltern und gültige Ausweise sind dem Veranstalter vorzulegen. Wer falsche Angaben macht oder die Papiere nicht vorzeigen kann, wird nicht eingelassen. Denn sollte etwas passieren, haftet der Veranstalter mit.
Informationen für Erziehungsbeauftragte
Vorweg: Nicht jeder Veranstalter, nicht jede Diskothek erkennt eine Erziehungsbeauftragung an. Welche Regeln jeweils gelten, welche Dokumente man vorzeigen muss, erfragt man am besten vorab.
Erziehungsbeauftragte können für Vorfälle verantwortlich gemacht werden. Man sollte sich seiner Aufgabe und Verantwortung also bewusst sein und eine Vorbildfunktion einnehmen. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf Alkohol und auch, den Jugendlichen zur vereinbarten Zeit nach Hause zu begleiten.